Berlin- Das Verwaltungsgericht Berlin erklärt die Einmalimpfung mit Johnson & Johnson als vollständige Immunisierung. Der Ausschluss des Paul-Ehrlich-Instituts sei rechtswidrig.
Eine Antragstellerin ließ sich im Oktober 2021 mit dem Vakzin von Johnson & Johnson einmal gegen das Coronavirus impfen. Im Gegensatz zu den anderen Vakzinen von Biontech und Moderna reichte hier eine Impfung aus, um als vollständig immunisiert zu gelten. Im Rahmen der Änderung der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom Januar 2022 hatte das Paul-Ehrlich-Institut die Kriterien des Impfstatus von Personen, die mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden, geändert. Das berichtete auch das Sozialministerium Sachsen. Demnach galten Personen, die lediglich einmal mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden, im Sinne der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes und auch der Corona-Notfall-Verordnung des Freistaates Sachsen nicht mehr als vollständig geimpft.
Die Antragstellerin sah sich hierdurch von ihren Rechten verletzt. Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag im Eilverfahren stattgegeben. In der Erklärung heißt es "[...] Denn über den Immunisierungsstatus (auch infolge von Schutzimpfungen) habe nach der Verordnungsermächtigung im Infektionsschutzgesetz die Bundesregierung selbst zu entscheiden. Die Übertragung dieser Entscheidung auf das Paul-Ehrlich-Institut überschreite die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung. [...] Damit gelte die Antragstellerin nach der früheren Rechtslage bis auf Weiteres als vollständig geimpft, wenn auch nicht als geboostert."