Do, 01.07.2021 , 16:53 Uhr

Einmaliger Kinderfreizeitbonus

Sachsen- Im Mai hatte die Bundesregierung das Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" beschlossen. Ein ganz wesentlicher Bestandteil dieses Programms ist dabei der sogenannte Kinderfreizeitbonus.

Dieser soll dazu dienen, Kindern und Jugendlichen individuelle Freizeit- oder Sportangebote zu ermöglichen und Versäumtes nachzuholen. Dafür werden einmalig pro Kind 100 Euro ausgezahlt. Im Gegensatz zum Corona-Kinderbonus wird der Kinderfreizeitbonus nur an Eltern ausgezahlt, die Sozialleistungen beziehen oder den Kinderzuschlag erhalten. Auf unserer Website haben wir noch einmal die Sozialleistungen für den Bezug vom Kinderfreizeitbonus für Sie aufgeführt.

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