Dresden - Die elektronische Fußfessel soll künftig auch in Sachsen zum Schutz vor häuslicher Gewalt eingesetzt werden. Das sächsische Kabinett hat am 29. September dem dafür notwendigen Staatsvertrag der Länder zugestimmt. Ministerpräsident Michael Kretschmer unterzeichnete anschließend den Vertrag.
Die rechtliche Grundlage schafft eine Neuregelung des Gewaltschutzgesetzes auf Bundesebene. Ab dem 1. Juli 2027 können Familiengerichte anordnen, dass Gewalttäter elektronisch überwacht werden.
Mit der elektronischen Überwachung soll schneller erkannt werden, wenn eine betroffene Person gegen gerichtlich angeordnete Betretungs- oder Annäherungsverbote verstößt. Die zuständige Überwachungsstelle wird automatisch informiert, sobald festgelegte Verbotszonen betreten oder vorgeschriebene Mindestabstände unterschritten werden.
Mit Zustimmung der geschützten Person kann auch diese ein Gerät erhalten, das vor einer Annäherung warnt. Dieses Verfahren wird als „Spanisches Modell“ bezeichnet.
Die Überwachungsstelle soll Betroffene im Ernstfall warnen und bei Bedarf die örtlich zuständige Polizei informieren. Ziel ist es, Verstöße gegen gerichtliche Schutzanordnungen möglichst frühzeitig festzustellen.
Die technische Koordinierung und Überwachung soll im Wesentlichen zentral durch die IT-Stelle der hessischen Justiz im Rahmen der Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder erfolgen.
Der nun beschlossene Staatsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern. Dadurch sollen Warnmeldungen auch dann nach einheitlichen Abläufen bearbeitet werden können, wenn sich Beteiligte über Landesgrenzen hinweg bewegen.
Mit der Unterzeichnung durch Ministerpräsident Kretschmer ist das Verfahren in Sachsen noch nicht abgeschlossen. Der Staatsvertrag muss noch vom Sächsischen Landtag gebilligt werden.
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert erklärte, die Fußfessel solle helfen, gefährliche Annäherungen frühzeitig zu erkennen und der Polizei zusätzliche Zeit für ein Eingreifen zu verschaffen.
Durch eine Anpassung des Kindschaftsrechts kann die elektronische Fußfessel künftig auch im Eltern-Kind-Verhältnis angeordnet werden.
Sachsen hatte bereits 2025 eine elektronische Fußfessel nach dem sogenannten Spanischen Modell im Rahmen der strafrechtlichen Führungsaufsicht zur Aufenthaltsüberwachung eingesetzt.
Nach dem Lagebild Häusliche Gewalt des Landeskriminalamtes Sachsen wurden im Jahr 2025 insgesamt 10.613 Gewaltstraftaten und 11.531 Opfer erfasst. 71,2 Prozent der Opfer waren weiblich.
Mit der Neuregelung soll die elektronische Überwachung künftig ein weiteres Instrument sein, um bestehende gerichtliche Schutzanordnungen durchzusetzen und Verstöße schneller zu erkennen.