Dresden - Die Staatsanwaltschaft Dresden führt ein Ermittlungsverfahren gegen Dr. Robert Habeck, Mitglied des Deutschen Bundestages und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz. Hintergrund ist eine Strafanzeige des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) und von Dr. Sahra Wagenknecht persönlich wegen des Verdachts der Verleumdung.
Die Anzeige datiert vom 30. Oktober 2024 und wurde am 13. November 2024 bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. Gegenstand sind Äußerungen, die Habeck am 30. August 2024 während einer Wahlkampfveranstaltung von Bündnis 90/Die Grünen im Dresdner Rundkino getätigt haben soll. Aus Sicht des BSW und Wagenknechts seien dabei inhaltlich unzutreffende und rufschädigende Aussagen gefallen.
Juristisch wird der Tatbestand der Verleumdung gemäß § 188 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Strafgesetzbuch geprüft – eine Vorschrift, die sich auf Äußerungen gegenüber Personen des politischen Lebens bezieht. Die Verteidigung von Robert Habeck wertet die Aussagen hingegen als zulässige Meinungsäußerung im politischen Diskurs.
Anfang Februar 2025 informierte die Staatsanwaltschaft Dresden auf dem Dienstweg die Präsidentin des Deutschen Bundestages über die Absicht, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und – falls erforderlich – die Aufhebung der Immunität zu beantragen. Nachdem der Eingang beim Bundestag bestätigt wurde, begann die Staatsanwaltschaft am 21. März 2025 formell mit den Ermittlungen. Eine Entscheidung des Bundestages über die Immunitätsaufhebung liegt bislang nicht vor.
Die Ermittlungen dauern an. Für Dr. Robert Habeck gilt bis zum Abschluss des Verfahrens uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.