Do., 11.12.2025 , 13:34 Uhr

Brüssel genehmigt Förderung für Werke in Dresden und Erfurt.

EU erlaubt Millionenhilfen für Chipwerke

Die EU billigt staatliche Hilfen für Chipfabriken in Dresden und Erfurt. Insgesamt 623 Millionen Euro sollen die Halbleiterfertigung in Europa stärken.

Brüssel - Deutschland darf den Aufbau zweier Chipfabriken mit staatlichen Beihilfen in Höhe von insgesamt 623 Millionen Euro unterstützen. Die EU-Kommission genehmigte die Förderung für die Projekte in Dresden und Erfurt, wie die Behörde in Brüssel mitteilt.

Nach den Plänen soll das Unternehmen GlobalFoundries rund 495 Millionen Euro erhalten, um seinen Dresdner Standort auszubauen. Dort sollen künftig Halbleiter für die Luft- und Raumfahrt, die Verteidigung sowie kritische Infrastruktur produziert werden.

Für eine neue Anlage in Erfurt bekommt die Firma X-FAB 128 Millionen Euro. Diese Fabrik soll sogenannte mikroelektromechanische Systeme (MEMS) herstellen, die etwa in der Automobilindustrie, in Anwendungen künstlicher Intelligenz und in der Medizintechnik eingesetzt werden. Der kommerzielle Betrieb ist für 2029 vorgesehen.

Die EU-Kommission bezeichnet beide Vorhaben als wegweisend für Europas technologische Zukunft. Ziel sei es, die Abhängigkeit von Halbleiterimporten aus Asien zu reduzieren und die europäischen Lieferketten widerstandsfähiger zu machen. Beide Unternehmen haben sich verpflichtet, im Krisenfall vorrangige Aufträge anzunehmen.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer sprach mit Blick auf die Entscheidung von einer geopolitischen Weichenstellung. Europa müsse Schlüsseltechnologien wieder stärker selbst beherrschen. Der Ausbau der Halbleiterfertigung in Dresden sei ein wichtiger Baustein, um Abhängigkeiten gegenüber Asien und den USA zu verringern.

In der EU gelten strenge Regeln, wenn ein Staat nationale Unternehmen finanziell unterstützt. Damit soll verhindert werden, dass Staaten ihre Firmen durch üppige Zuschüsse bevorzugen und damit Wettbewerbsverzerrungen entstehen. Projekte wie die nun genehmigten müssen daher von der EU-Kommission geprüft und freigegeben werden.