Fr, 30.12.2016 , 13:26 Uhr

Falsche Namensnennung schützt vor Strafe nicht

Dresden – Am Freitagvormittag wurde eine 30-Jährige am Dresdner Hauptbahnhof routinemäßig von Bundespolizisten kontrolliert. Die Frau hatte kein Personaldokument bei sich und gab offensichtlich wenig glaubwürdige Angaben zu ihrer Person an. Weitere Ermittlungen gaben Aufschluss über die wahre Identität und zwei vorliegende Haftbefehle.

Die Beamten der Bundespolizei hatten ermittelt, dass die deutsche Staatsangehörige mit zwei Haftbefehlen von der Justiz gesucht wird. Ursache der Haftbefehle waren Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, gegen richterliche Bewährungsauflagen und ihr derzeit unbekannter Aufenthalts- bzw. Wohnort. Die Frau wird am Tag dem zuständigen Richter vorgeführt. Dieser entscheidet über die Aufrechterhaltung der Haftbefehle.

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