Di., 09.06.2026 , 10:02 Uhr

Gericht verhandelt über Tempoverstoß bei Einsatzfahrt

Feuerwehrmann klagt gegen Bußgeldbescheid - mit Erfolg?

Ein Feuerwehrmann aus Taucha wehrt sich gegen ein Bußgeld nach einer Einsatzfahrt mit Blaulicht. Das Amtsgericht Eilenburg entscheidet über seinen Widerspruch.

Taucha/Eilenburg - Vor dem Amtsgericht Eilenburg wird am Dienstag über einen Fall verhandelt, der in Sachsen für Aufmerksamkeit gesorgt hat. Ein Feuerwehrmann aus Taucha bei Leipzig wehrt sich gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung während einer Einsatzfahrt.

Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) war der damals 55-Jährige Anfang Mai vergangenen Jahres mit einem Feuerwehrfahrzeug samt Drehleiter zu einem Einsatz unterwegs. Die Brandmeldeanlage einer Grundschule hatte ausgelöst. Der Feuerwehrmann schaltete dabei ordnungsgemäß Blaulicht und Martinshorn ein.

Während der Fahrt wurde das Einsatzfahrzeug an einer Baustelle geblitzt. Dort galt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde. Gemessen wurden laut den Angaben 69 Kilometer pro Stunde. Der Einsatz selbst verlief ohne größere Folgen. In dem damals noch im Bau befindlichen Schulgebäude hatte eine defekte Klimaanlage einen Brand verursacht.

Die Stadt verhängte daraufhin einen Bußgeldbescheid in Höhe von 369 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Gegen diese Entscheidung legte der Feuerwehrmann Widerspruch ein. Über diesen Widerspruch verhandelt nun das Amtsgericht Eilenburg. Da lediglich ein Verhandlungstag angesetzt wurde, wird noch am selben Tag mit einer Entscheidung gerechnet.

Der Fall hatte über die Region hinaus für Diskussionen gesorgt. Der betroffene Feuerwehrmann trat nach 34 Jahren aus der Freiwilligen Feuerwehr aus. Mehrere weitere Feuerwehrleute schlossen sich nach Angaben der dpa an und beendeten ebenfalls ihren Dienst.

Im Mittelpunkt der juristischen Bewertung steht die Frage, wie weit die Sonderrechte von Einsatzkräften im Straßenverkehr reichen. Nach Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung ist die Feuerwehr von bestimmten Verkehrsvorschriften befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend erforderlich ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

Gleichzeitig schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass diese Sonderrechte unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden müssen. Damit ist stets eine Abwägung zwischen der Dringlichkeit des Einsatzes und möglichen Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer erforderlich.

Tauchas Bürgermeister Tobias Meier (FDP) hatte zuvor gegenüber mehreren Medien erklärt, dass Sonderrechte bei Feuerwehreinsätzen nicht bedeuten würden, dass sämtliche Verkehrsregeln außer Kraft gesetzt seien. Geschwindigkeit und Risiko müssten stets gegeneinander abgewogen werden.

Mit der Entscheidung des Amtsgerichts könnte nun geklärt werden, wie die rechtlichen Grenzen von Einsatzfahrten in diesem konkreten Fall zu bewerten sind.

Wie der Fall ausgeht, heute Abend in Leipzig AKTUELL und SACHSEN AKTUELL.

Freispruch für geblitzten Feuerwehrmann? Bußgeld scheitert an Tempo-30-Schild
Der ehemalige Tauchaer Feuerwehrmann Ray Lange muss nach einer Einsatzfahrt mit Blaulicht und Martinshorn kein Bußgeld zahlen. Das Amtsgericht Eilenburg hat den 55-Jährigen am Dienstag im Bußgeldverfahren freigesprochen. Damit sind auch Punkte und ein Fahrverbot vom Tisch. Verhandelt wurde eine Einsatzfahrt vom 7. Mai 2025. Ray Lange war damals mit der Drehleiter der Freiwilligen Feuerwehr Taucha auf dem Weg zu einem Feuerwehreinsatz, als er auf der Sommerfelder Straße geblitzt wurde. Der Bußgeldbescheid der Stadt Taucha warf ihm vor, in einem auf 30 km/h begrenzten Baustellenbereich 39 km/h zu schnell gefahren zu sein. Verhängt worden waren 340 Euro Geldbuße und ein Monat Fahrverbot. Tempo-30-Schild hatte offenbar keine rechtliche Wirkung Vor Gericht kam es zu einer überraschenden Wendung. Richter Peter Gottschaldt kam nach der Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, dass das mobile Tempo-30-Schild an der Baustelle keine rechtliche Wirkung entfaltet habe. Die Geschwindigkeitsbegrenzung sei zwar in einer ersten Bauphase angeordnet gewesen. In der späteren, zum Tatzeitpunkt maßgeblichen zweiten Ausbauphase sei Tempo 30 im Verkehrszeichenplan aber nicht mehr enthalten gewesen. Ein bloß aufgestelltes Schild reiche rechtlich nicht aus, wenn keine wirksame verkehrsrechtliche Anordnung zugrunde liege. Die Messung selbst beanstandete das Gericht nicht. Die Geschwindigkeit sei technisch ordnungsgemäß mit 72 km/h gemessen worden. Nach Toleranzabzug seien 69 km/h zugrunde zu legen gewesen. Gericht erkennt Sonderrechte an Damit blieb rechtlich nur noch eine Überschreitung der innerorts zulässigen Geschwindigkeit um 19 km/h. Auch diese wertete das Gericht nach der Beweisaufnahme als gerechtfertigt. Ray Lange habe sich auf einer Einsatzfahrt befunden und Sonderrechte nach der Straßenverkehrsordnung in Anspruch nehmen dürfen. Vor Gericht schilderte Lange, er sei über Funkmeldeempfänger und Alarm-App alarmiert worden. In der App habe er gesehen, dass nur wenige Kameraden verfügbar gewesen seien. Das erste Löschfahrzeug sei nach seinem Kenntnisstand unterbesetzt unterwegs gewesen. Deshalb habe er gemeinsam mit dem 18-jährigen Feuerwehrmann Fabian Haase die Drehleiter besetzt. Bis zur Einsatzstelle sei unklar gewesen, ob Menschen in Gefahr seien. Fabian Haase bestätigte diese Darstellung im Kern. Er berichtete, er sei nach der Alarmierung zunächst allein im Gerätehaus gewesen, dann sei Ray Lange gekommen. Beide seien anschließend mit der Drehleiter losgefahren. Sein Kenntnisstand sei gewesen, dass eine Brandmeldeanlage ausgelöst hatte. Ray Lange schließt Rückkehr zur Feuerwehr Taucha aus Nach der Entscheidung zeigte sich Ray Lange erleichtert. Gegenüber SACHSEN FERNSEHEN sagte er: „Der Richter hat festgestellt, dass das nicht rechtens war, ich bin freigesprochen worden und die Kosten des Verfahrens trägt der Steuerzahler.“ Eine Rückkehr zur Feuerwehr Taucha schließt Lange jedoch aus. Er erhob nach dem Urteil schwere Vorwürfe gegen Verantwortliche der Stadt: „Ich werde nicht für ein Stadtoberhaupt arbeiten, der mich erpressen wollte, dass ich eine Spende leiste. Und auch nicht für einen Ordnungsamtschef, der das Ganze so durchzieht, der mir gesagt hat, weil du das bist, müssen wir das jetzt durchziehen.“ Diese Vorwürfe sind bislang nicht abschließend geprüft. SACHSEN FERNSEHEN hat die Stadt Taucha dazu um Stellungnahme gebeten. Anwältin: „Unser Rechtsstaat funktioniert“ Langes Anwältin Constanze Lori erklärte nach dem Urteil, das Verfahren hätte aus ihrer Sicht bereits früher beendet werden können. „Man hätte halt an vielen Verfahrensstadien schon dieses Verfahren beenden können, was eben seitens der Verwaltungsbehörde nicht erfolgt ist“, sagte sie gegenüber SACHSEN FERNSEHEN. Zugleich wertete sie die Entscheidung als Zeichen funktionierender gerichtlicher Kontrolle: „Wir durften eben sehen, unser Rechtsstaat funktioniert.“ Das Urteil ist kein Grundsatzurteil darüber, wie schnell Einsatzkräfte bei Blaulichtfahrten fahren dürfen. Entscheidend war der konkrete Einzelfall: die nach Auffassung des Gerichts nicht wirksame Tempo-30-Anordnung, die Einsatzlage und die Frage, ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Für Ray Lange endet das Verfahren mit einem Freispruch. Für Taucha bleibt die Debatte über Vertrauen, Ehrenamt und den Umgang mit Einsatzkräften bestehen.