Taucha/Eilenburg - Vor dem Amtsgericht Eilenburg wird am Dienstag über einen Fall verhandelt, der in Sachsen für Aufmerksamkeit gesorgt hat. Ein Feuerwehrmann aus Taucha bei Leipzig wehrt sich gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung während einer Einsatzfahrt.
Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) war der damals 55-Jährige Anfang Mai vergangenen Jahres mit einem Feuerwehrfahrzeug samt Drehleiter zu einem Einsatz unterwegs. Die Brandmeldeanlage einer Grundschule hatte ausgelöst. Der Feuerwehrmann schaltete dabei ordnungsgemäß Blaulicht und Martinshorn ein.
Während der Fahrt wurde das Einsatzfahrzeug an einer Baustelle geblitzt. Dort galt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde. Gemessen wurden laut den Angaben 69 Kilometer pro Stunde. Der Einsatz selbst verlief ohne größere Folgen. In dem damals noch im Bau befindlichen Schulgebäude hatte eine defekte Klimaanlage einen Brand verursacht.
Die Stadt verhängte daraufhin einen Bußgeldbescheid in Höhe von 369 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Gegen diese Entscheidung legte der Feuerwehrmann Widerspruch ein. Über diesen Widerspruch verhandelt nun das Amtsgericht Eilenburg. Da lediglich ein Verhandlungstag angesetzt wurde, wird noch am selben Tag mit einer Entscheidung gerechnet.
Der Fall hatte über die Region hinaus für Diskussionen gesorgt. Der betroffene Feuerwehrmann trat nach 34 Jahren aus der Freiwilligen Feuerwehr aus. Mehrere weitere Feuerwehrleute schlossen sich nach Angaben der dpa an und beendeten ebenfalls ihren Dienst.
Im Mittelpunkt der juristischen Bewertung steht die Frage, wie weit die Sonderrechte von Einsatzkräften im Straßenverkehr reichen. Nach Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung ist die Feuerwehr von bestimmten Verkehrsvorschriften befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend erforderlich ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
Gleichzeitig schreibt die Straßenverkehrsordnung vor, dass diese Sonderrechte unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden müssen. Damit ist stets eine Abwägung zwischen der Dringlichkeit des Einsatzes und möglichen Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer erforderlich.
Tauchas Bürgermeister Tobias Meier (FDP) hatte zuvor gegenüber mehreren Medien erklärt, dass Sonderrechte bei Feuerwehreinsätzen nicht bedeuten würden, dass sämtliche Verkehrsregeln außer Kraft gesetzt seien. Geschwindigkeit und Risiko müssten stets gegeneinander abgewogen werden.
Mit der Entscheidung des Amtsgerichts könnte nun geklärt werden, wie die rechtlichen Grenzen von Einsatzfahrten in diesem konkreten Fall zu bewerten sind.
Wie der Fall ausgeht, heute Abend in Leipzig AKTUELL und SACHSEN AKTUELL.