Do., 07.05.2026 , 13:50 Uhr

Nach Einsatzfahrt mit Blaulicht wird der Fall im Juni verhandelt

Feuerwehrmann wehrt sich gegen Bußgeld

Ein Feuerwehrmann aus Taucha wurde auf einer Einsatzfahrt geblitzt. Gegen Bußgeld und Fahrverbot wehrt er sich nun vor Gericht.

Leipzig - Ein Feuerwehrmann aus Taucha bei Leipzig wehrt sich gegen einen Bußgeldbescheid nach einer Tempoüberschreitung während einer Einsatzfahrt. Nach Angaben des Amtsgerichts Eilenburg wird am 9. Juni über seinen Widerspruch verhandelt.

Der Mann war Anfang Mai vergangenen Jahres zu einem Feuerwehreinsatz unterwegs. In einer Grundschule hatte die Brandmeldeanlage ausgelöst. Der damals 55-Jährige rückte mit einem Einsatzfahrzeug samt Drehleiter aus und schaltete ordnungsgemäß Blaulicht und Martinshorn ein.

An einer Baustelle wurde das Fahrzeug mit 69 Kilometern pro Stunde geblitzt. Erlaubt war dort Tempo 30. Der Einsatz selbst verlief glimpflich. In dem Schulgebäude, das sich damals noch im Bau befand, brannte eine defekte Klimaanlage.

Die Stadt verhängte anschließend ein Bußgeld in Höhe von 369 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Tauchas Bürgermeister Tobias Meier verwies laut früheren Medienberichten darauf, dass die Feuerwehr bei Einsätzen zwar Sonderrechte habe. Diese bedeuteten jedoch nicht, dass alle Verkehrsregeln außer Kraft gesetzt seien. Geschwindigkeit und Risiko müssten stets gegeneinander abgewogen werden. Aktuell wollte sich der Bürgermeister auf Anfrage nicht äußern.

Der betroffene Feuerwehrmann legte Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Der Fall sorgte auch deshalb für Aufsehen, weil der Mann nach 34 Jahren aus der freiwilligen Feuerwehr austrat. Einige Kameraden schlossen sich ihm aus Solidarität an und beendeten ebenfalls ihren Dienst.

Rechtlich geht es um die Frage, wie weit Sonderrechte bei Einsatzfahrten reichen. Nach Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung ist die Feuerwehr von Vorschriften befreit, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Das gilt etwa bei höchster Eile, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Gleichzeitig dürfen Sonderrechte nur unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes, Gunnar Ullmann, sieht in dieser Regelung eine rechtliche Grauzone. Es gebe kein festes Maß für eine zulässige Überschreitung. Dadurch bleibe den Ordnungsämtern in jedem Einzelfall ein Spielraum. Ullmann kritisierte, dass es überhaupt zu dem Streit gekommen sei. Eine Belehrung oder Verwarnung hätte aus seiner Sicht ausgereicht. Ihm sei kein vergleichbarer Fall bekannt, obwohl Einsatzfahrzeuge immer wieder geblitzt würden.

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