Fr., 07.10.2022 , 17:50 Uhr

Finanzbehörden haben sich geeinigt

Finanzämter gewähren Steuererleichterungen für Unternehmen

Sachsen - Sachsens Finanzämter gewähren wegen der hohen Energiepreise steuerliche Erleichterungen für nicht unerheblich wirtschaftlich davon betroffene Steuerpflichtige.

Darauf haben sich die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nach Angaben des Finanzministeriums in Dresden vom Donnerstag geeinigt. Auf Antrag könnten die Behörden Vorauszahlungen zur Einkommenssteuer- und Körperschaftsteuer herabsetzen, die Fälligkeit eines Steueranspruches verschieben und vorübergehend von Vollstreckungsmaßnahmen absehen. Wie Finanzminister Hartmut Vorjohann sagte, stünden viele Unternehmen aktuell wegen der gestiegenen Energiekosten unter Druck. Die Finanzämter seien angewiesen, den ihnen zustehenden Ermessensspielraum verantwortungsvoll auszuschöpfen und so den Unternehmen ein Stück weit Liquidität zu sichern, hieß es laut Mitteilung.

In Betracht kommen vor allem Betriebe aus energieintensiven Branchen und sonstige nicht unerheblich wirtschaftlich von den Energiepreisen betroffene Unternehmen, aber auch entsprechend betroffene Selbständige und Freiberufler. (mit dpa)