Do., 23.04.2026 , 10:25 Uhr

Seit 1. April 2026 gibt es Leistungen für neu Aufgenommene nur noch per Karte

Flüchtlingsleistungen in Sachsen nur noch per Karte

In Sachsen werden Geldleistungen für neu aufgenommene Flüchtlinge seit dem 1. April 2026 nur noch über eine bundeseinheitliche Bezahlkarte ausgezahlt.

Dresden - Im Freistaat Sachsen werden Geldleistungen für neu aufgenommene Flüchtlinge seit dem 1. April 2026 ausschließlich über eine bundeseinheitliche Bezahlkarte ausgegeben. Wie die Landesdirektion Sachsen (LDS) mitteilt, ist die Einführung der Karte inzwischen abgeschlossen.

Nach Angaben der Behörde betrifft die Regelung alle Flüchtlinge, die neu in Sachsen aufgenommen werden. Die Bezahlkarte wird bereits im Registrierungsprozess in den Aufnahmeeinrichtungen angelegt und an die Leistungsberechtigten ausgehändigt. Jede volljährige Person erhält eine eigene Karte. Die Leistungen für Kinder werden in der Regel auf die Karte der Mutter gebucht.

Wenn die Betroffenen später den Kommunen zugewiesen werden, behalten sie die Karte. Diese wird dann von den unteren Ausländerbehörden weiterverwendet. Nach Angaben der LDS ist die bundeseinheitliche Bezahlkarte inzwischen auch in den Landkreisen und kreisfreien Städten eingeführt worden. Dort werden auch bereits länger in Sachsen lebende Asylbewerber nachträglich mit der Karte ausgestattet. Die neue Lösung ersetzt zugleich die zuvor teils eingesetzten eigenen Bezahlkarten der Landkreise.

LDS-Präsident Béla Bélafi erklärte, der Freistaat wolle damit Fehlanreize für Menschen aus Drittstaaten vermindern, die ohne Asylgrund nach Deutschland kommen wollten. Zugleich solle die Bezahlkarte zweckwidrige Überweisungen von Asylbewerberleistungen ins Ausland erschweren. Als Beispiel nannte Bélafi die Bezahlung von Schleppern. Darüber hinaus verwies er auf einen geringeren Verwaltungsaufwand. Die Karte sei ein Beitrag zur Entbürokratisierung und Deregulierung.

Im Alltag kann die Bezahlkarte nach Angaben der Landesdirektion für den normalen Zahlungsverkehr genutzt werden. Zugleich gibt es Einschränkungen. So ist die Karte so konfiguriert, dass sie nicht für Geldtransfers ins Ausland, Glücksspiel, Aktienhandel oder sexuelle Dienstleistungen eingesetzt werden kann. Eine Bargeldabhebung ist demnach nur bis zu einem Betrag von maximal 50 Euro pro Person und Monat möglich.

Zur Nutzung der Karte steht den Leistungsberechtigten laut LDS außerdem eine App in Landessprache zur Verfügung. Über diese können unter anderem der Kontostand geprüft oder die Karte bei Verlust gesperrt werden.

Von der Regelung erfasst sind nach Angaben der Behörde Asylbewerber sowie abgelehnte Asylbewerber. Auch Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erhalten während ihres Aufenthalts in einer staatlichen Aufnahmeeinrichtung ihre Geldleistungen auf die Bezahlkarte gebucht.

Mit der vollständigen Einführung der bundeseinheitlichen Bezahlkarte setzt Sachsen damit eine landesweite Umstellung bei der Auszahlung von Flüchtlingsleistungen um. Die Landesdirektion hebt dabei sowohl verwaltungspraktische Vorteile als auch die aus ihrer Sicht beabsichtigte Steuerungswirkung hervor.