Freiberg - Freibergs Oberbürgermeister Philipp Preißler (Freie Wähler) könnte sein Amt verlieren. Der Stadtrat soll am Donnerstag, dem 5. November 2026, über die Einleitung eines Abwahlverfahrens entscheiden. Hintergrund sind ein gegen den Kommunalpolitiker verhängtes Dienstverbot sowie polizeiliche Ermittlungen im Zusammenhang mit einem gewalttätigen Vorfall in Leipzig. Den Antrag auf Einleitung des Abwahlverfahrens haben die Freien Wähler gestellt.
Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur begründen die Freien Wähler ihren Antrag mit der aktuellen Situation in der Stadtverwaltung. Preißler soll seit seiner Vereidigung Anfang Juli den Kontakt zur Verwaltung abgebrochen haben. Zudem habe das zuständige Landratsamt ein Dienstverbot gegen ihn verhängt.
In der Beschlussvorlage wird auf die fehlende Amtsausübung durch den gewählten Oberbürgermeister verwiesen.
„Die Stadt wird derzeit ohne einen gewählten Oberbürgermeister geführt“, heißt es darin. Weiter wird erklärt: „Dieser Zustand soll durch die Einleitung des Abwahlverfahrens beendet werden.“
Mit dem Antrag soll somit ein Verfahren auf den Weg gebracht werden, das eine Entscheidung über die politische Zukunft des Oberbürgermeisters ermöglicht.
Hintergrund des Dienstverbots sind Ermittlungen der Polizei wegen eines gewalttätigen Vorfalls in Leipzig. Weitere Einzelheiten zu den Vorwürfen oder zum Stand der Ermittlungen gehen aus der vorliegenden Meldung nicht hervor.
Fest steht, dass Preißler sein Amt aufgrund des verhängten Dienstverbots derzeit nicht ausüben darf.
Ob und welche strafrechtlichen Konsequenzen sich aus den Ermittlungen ergeben, ist offen. Für den Oberbürgermeister gilt die Unschuldsvermutung.
Die Abwahl eines direkt gewählten Oberbürgermeisters ist in Sachsen an besondere Voraussetzungen geknüpft. Nach der Sächsischen Gemeindeordnung kann ein Stadtrat den Amtsinhaber nicht eigenständig absetzen.
Stattdessen kann das Gremium ein Abwahlverfahren einleiten. Dafür ist zunächst eine Drei-Viertel-Mehrheit der Stadtratsmitglieder erforderlich. Die Abstimmung über den entsprechenden Beschluss erfolgt ohne vorherige Aussprache.
Erreicht der Antrag diese Mehrheit, folgt eine Abstimmung der wahlberechtigten Bürger Freibergs. Erst sie können über die Abwahl des Oberbürgermeisters entscheiden.
Damit liegt die endgültige Entscheidung nicht beim Stadtrat, sondern bei den Einwohnern der Stadt, die zur Abstimmung berechtigt sind.
Als möglicher Termin für die Abstimmung über die Abwahl ist der 31. Januar 2027 im Gespräch. Voraussetzung dafür ist, dass der Stadtrat dem Antrag am Donnerstag mit der erforderlichen Mehrheit zustimmt.
Bei der anschließenden Abstimmung müsste die Abwahl nach den Angaben der Deutschen Presse-Agentur mindestens 50 Prozent der Stimmen erhalten.
Ob das Verfahren tatsächlich eingeleitet wird, entscheidet sich zunächst in der Sitzung des Freiberger Stadtrates.
Für die Stadt Freiberg steht damit eine wichtige kommunalpolitische Entscheidung bevor. Während die polizeilichen Ermittlungen gegen Preißler im Zusammenhang mit dem Vorfall in Leipzig im Raum stehen, könnte parallel ein Verfahren über seine weitere Amtszeit beginnen.