Berlin/Dresden - Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze beschlossen. Ziel der Reform ist es, den Erwerb des Führerscheins moderner, sicherer und kostengünstiger zu gestalten. Gleichzeitig sollen Fahrschulen von bürokratischen Vorgaben entlastet werden.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr liegt der durchschnittliche Preis für den Pkw-Führerschein der Klasse B derzeit bei rund 3.400 Euro. Durch mehr Digitalisierung, weniger Bürokratie und mehr Transparenz sollen die Kosten künftig deutlich sinken. Die Verkehrssicherheit soll dabei weiterhin oberste Priorität haben.
Ein zentraler Punkt der Reform betrifft den Theorieunterricht. Die Pflicht zum Präsenzunterricht soll abgeschafft werden. Fahrschüler sollen sich das notwendige Wissen künftig vollständig digital aneignen können, etwa über Apps oder andere digitale Lernangebote. Die Fahrschulen sollen selbst entscheiden können, ob und in welcher Form sie Theorieunterricht anbieten.
Zugleich sollen Vorgaben zu Schulungsräumen entfallen. Fahrschulen müssten demnach keine entsprechenden Räume mehr vorhalten. Auch die Länder würden dadurch entlastet, weil bestimmte Kontrollpflichten wegfallen könnten.
Der Fragenkatalog für die theoretische Fahrprüfung soll außerdem reduziert werden. Derzeit umfasst er laut Ministerium mehr als 1.100 Fragen. Geplant ist eine Kürzung um rund ein Drittel. Die Fragen sollen sich stärker auf praxisnahe, verständliche und mit europäischen Richtlinien vereinbare Inhalte konzentrieren.
Auch die praktische Fahrausbildung soll neu geregelt werden. Bisher sind beim Pkw-Führerschein zwölf Sonderfahrten gesetzlich vorgeschrieben: fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Fahrten bei Dunkelheit. Künftig soll es keine feste Zahl dieser Fahrten mehr geben. Vorgeschrieben bleiben soll lediglich, dass Fahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dunkelheit durchgeführt werden.
Wie viele Fahrstunden im Einzelfall notwendig sind, soll stärker von den Fähigkeiten der Fahrschüler und der Einschätzung der Fahrlehrer abhängen. Außerdem soll die reine Fahrzeit in der praktischen Prüfung auf die europarechtlichen Mindestvorgaben von 25 Minuten zurückgeführt werden.
Die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für Fahrschulen sollen reduziert werden. Auch die Fahrschulüberwachung soll effizienter organisiert werden. Fortbildungsangebote für Fahrlehrer sollen einfacher und stärker digitalisiert werden.
Ein weiterer Bestandteil der Reform ist eine sogenannte Experimentierklausel. Sie soll ermöglichen, dass Fahrschüler künftig unter Anleitung nahestehender Personen, zum Beispiel der Eltern, Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen sammeln dürfen. Voraussetzung dafür wäre das Bestehen der Theorieprüfung. Diese Fahrpraxis soll die praktische Ausbildung in der Fahrschule ergänzen.
Die Bundesregierung will auch die Vergleichbarkeit von Fahrschulen verbessern. Die Kosten für eine Fahrausbildung setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen, darunter Grundgebühr, Lernmaterial, Prüfungsvorstellung sowie Fahrstunden und Sonderfahrten. Für Fahrschüler und Eltern ist ein Vergleich bislang oft schwierig.
Deshalb sollen Preise und Erfolgsquoten der Fahrschulen künftig online in der Mobilithek, der zentralen Datenbank für Mobilitätsdaten, veröffentlicht werden. Verbraucher- und Vergleichsportale könnten diese Daten nutzen und online aufbereiten.
Die Handwerkskammer Dresden begrüßt den Beschluss der Bundesregierung. Hauptgeschäftsführer Andreas Brzezinski erklärte, dass sinkende Führerscheinkosten für viele junge Menschen in Ostsachsen ein wichtiges Signal seien. Mobilität koste in Deutschland aktuell sehr viel Geld, jede Entlastung sei deshalb ein Schritt in die richtige Richtung.
Brzezinski verweist dabei besonders auf die Bedeutung des Führerscheins für Auszubildende im ländlichen Raum. Handwerksbetriebe setzten vor dem Hintergrund des demografischen Wandels auf die Ausbildung junger Menschen. Die Ausbildungszahlen im Kammerbezirk seien in den vergangenen Jahren gestiegen. Viele Lehrlinge seien jedoch auf das Auto angewiesen, weil der öffentliche Nahverkehr im ländlichen Raum oft keine ausreichende Alternative darstelle.
Die geplanten Änderungen sollen sich nach Angaben des Verkehrsministeriums auch auf andere Führerscheinklassen auswirken, etwa auf Lkw- oder Busführerscheine. Dadurch könnte auch der Zugang zum Beruf des Berufskraftfahrers erleichtert werden. Auch dort sollen feste zahlenmäßige Vorgaben für bestimmte Ausbildungsfahrten entfallen. Entscheidend bleiben soll der Erwerb der notwendigen Fähigkeiten.
Zudem soll der Zugang zum Fahrlehrerberuf erleichtert werden. Anforderungen an Ausbildungsstätten sollen gesenkt, Fortbildungen digitalisiert und Fristen vereinheitlicht werden. Geplant ist unter anderem, verschiedene Fortbildungsfristen für Fahrlehrer auf vier Jahre anzuheben.
Die flankierende Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung soll dem Kabinett in Kürze zur Kenntnis vorgelegt werden. Wenn das Rechtsetzungsverfahren im Bundestag und Bundesrat ohne Verzögerungen abgeschlossen wird, könnten die neuen Regelungen Anfang 2027 in Kraft treten.