Sachsen - Die Zeit läuft ab: Bis Sonntag, den 19. Januar 2025, müssen alle Sachsen mit einem alten Papier-Führerschein diesen gegen die neue EU-Scheckkarte tauschen. Die aktuelle Umtauschpflicht betrifft alle, die zwischen 1971 und 1980 geboren wurden und deren Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Laut Behörden haben viele Betroffene den Umtausch noch nicht erledigt – ein Ansturm auf die Ämter ist die Folg
In Leipzig endet die Frist für rund 28.000 Menschen, im Landkreis Leipzig sind es etwa 20.000. Ähnliche Zahlen melden Dresden, Chemnitz und andere Landkreise. „Viele kommen erst auf den letzten Drücker“, sagt ein Sprecher des Leipziger Ordnungsamts. Schon in den Vorjahren hatte sich die Zahl der Anträge zum Jahreswechsel verdoppelt.
Die Behörden setzen zusätzliches Personal ein und verlängern die Öffnungszeiten, doch Termine sind an vielen Orten knapp. Einige Ämter empfehlen, den Antrag per Post zu stellen. In vielen Regionen sind Online-Terminbuchungen erst wieder ab Februar oder März möglich.
Der Führerschein-Umtausch ist Teil einer EU-weiten Regelung zur Fällungssicherheit. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine müssen später ersetzt werden. Die neue Karte ist 15 Jahre gültig, bevor ein erneuter Austausch erforderlich ist. Ein Gesundheitscheck oder eine Fahrprüfung sind nicht erforderlich.
Wer mit einem abgelaufenen Führerschein fährt, riskiert ein Verwarngeld von zehn Euro. Besonders problematisch kann es beim Fahren mit Mietwagen, Dienstfahrzeugen oder bei Polizeikontrollen im Ausland werden. In solchen Fällen wird empfohlen, zumindest eine Quittung über den gestellten Umtauschantrag durchzuführen.
Der Umtausch kostet rund 25 Euro. Benötigt werden:
Nach der aktuellen Umtauschrunde betrifft die nächste Frist alle, deren Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde – sie müssen bis Anfang 2026 wechseln. Eine Ausnahme gilt nur für Personen, die vor 1953 geboren wurden.