Mi., 03.06.2026 , 13:02 Uhr

Sachsens Justizministerin fordert besseren Schutz der Meinungsfreiheit

Geiert will Politikerbeleidigung abschaffen

Sachsens Justizministerin Constanze Geiert plant, den Straftatbestand der Politikerbeleidigung abzuschaffen. Ziel ist mehr Rechtssicherheit und Schutz der Meinungsfreiheit.

Dresden - Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) setzt sich für die Abschaffung des Straftatbestands der Politikerbeleidigung ein. Wie das Justizministerium der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, sollen die Justizminister der Länder und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) die Frage bei ihrer kommenden Konferenz in Hamburg beraten und im besten Fall einen Beschluss fassen.

Geiert begründete den Vorstoß im „Stern“ damit, dass ein besonderer strafrechtlicher Schutz für Politikerinnen und Politiker nicht erforderlich sei. Der bisherige Paragraf 188 habe keine wirksamen Maßnahmen gegen Angriffe auf Amts- und Mandatsträger gebracht. Gleichzeitig bestehe die Gefahr, dass politische Auseinandersetzungen unter Polemik leiden, da die Hemmschwelle für öffentliche Kritik steigen könne. Das Ministerium betont, dass der Schutz von Mandatsträgern auch ohne den Paragrafen möglich sei.

Darüber hinaus strebt Geiert eine umfassende Reform der Beleidigungsdelikte im Strafgesetzbuch an. Ziel sei es, Rechtssicherheit zu erhöhen, die Meinungsfreiheit zu wahren und gleichzeitig den Persönlichkeitsschutz zu stärken. Die derzeitigen Regelungen zur Strafbarkeit von Beleidigungen seien „teils unverständlich“ und müssten klarer definiert werden.

Geiert erklärte: „Die Strafbarkeit von Worten, insbesondere von politischen Äußerungen, darf nicht uferlos werden.“ Sie fordert eine kritische Überprüfung des Verhältnisses zwischen strafrechtlichem Ehrschutz und Meinungsfreiheit im deutschen Strafrecht.

Die Initiative könnte bundesweit Auswirkungen auf die Rechtsprechung haben, da der Paragraf 188 bisher in ganz Deutschland galt und Kritik an politischen Mandatsträgern regelt. Eine mögliche Abschaffung würde die bisherige Praxis erheblich verändern und die politische Debatte künftig stärker auf sachliche Argumente als auf strafrechtliche Konsequenzen konzentrieren.