Di, 06.09.2022 , 21:11 Uhr

Dresdner Amtsgericht

Gerichtsprozess um Gründer von Reichsbürger-Krankenkasse gestartet

Dresden - Im April 2017 sollen ein Mann und zwei Frauen unerlaubt eine Krankenkasse gegründet und diese auch einige Monate betrieben haben. Ab diesem Mittwoch müssen sie sich vor dem Dresdner Amtsgericht wegen unerlaubten Betreibens eines Versicherungsgeschäfts verantworten.

In Form eines Versicherungsvereins sollte die "Deutsche Gesundheitskasse" auf Gegenseitigkeit betrieben werden und für dessen Mitglieder die gesetzliche Versicherung ersetzen.

Laut einer Gerichtssprecherin wird drei weiteren Männern und einer weiteren Frau Beihilfe zum unerlaubten Betrieb eines Versicherungsgeschäfts vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft ordnete im Zuge ihrer Ermittlungen die 58-, 65- und 72-jährigen Frauen sowie 57-, 61- und 68-jährigen Männer der Reichsbürgerbewegung zu, die das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennen. Wegen der Zahl der Angeklagten und dieser Szene findet der zunächst auf sechs Tage bis Ende September terminierte Prozess im speziell für Terror- und Extremismusverfahren etablierten und besonders gesicherten Saal des Oberlandesgerichts Dresden statt.

Nach Angaben der Justiz wurden zwischen dem 1. Juli und dem 1. November 2017 für die «DeGeKa» mit Sitz angeblich in Dresden 49 Mitglieder gewonnen und 8.110 Euro an Beiträgen eingenommen. Die Beschuldigten sollen als Initiator, Kassenwart, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder fungiert und ihren Mitgliedern angebliche Basis-Versicherungsleistungen für 70 Euro monatlich sowie Zusatzleistungen für weitere 20 Euro angeboten haben. Die Versicherungsbeiträge seien willkürlich festgelegt worden.

Laut Anklage war ihnen bewusst, dass sie nicht die Mittel zur Finanzierung der Leistungen aufbringen konnten und auch keine Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenversicherung hatten. Das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) beendete das illegale Treiben Ende August 2017. Der Geschäftsbetrieb soll dennoch trotz Anordnung zur sofortigen Einstellung weitergegangen sein - vier der Angeklagten sollen es noch bis Mai 2018 betrieben haben. (mit dpa)

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