Do., 30.07.2026 , 09:38 Uhr

Bundespolizei findet fremde Dokumente und vollstreckt Haftbefehl

Gesuchter am Dresdner Hauptbahnhof gefasst

Bei einer Kontrolle am Dresdner Hauptbahnhof fanden Bundespolizisten fremde Geldkarten und einen Ausweis. Gegen den 20-Jährigen lag zudem ein Haftbefehl vor.

Dresden - Bei einer Kontrolle am Dresdner Hauptbahnhof hat die Bundespolizei in der Nacht zum Mittwoch einen gesuchten 20-Jährigen festgenommen. Nach Angaben der Bundespolizeiinspektion Dresden stellten die Einsatzkräfte bei dem Mann außerdem mehrere Dokumente sicher, die auf andere Personen ausgestellt waren.

Kontrolle kurz vor Abfahrt der S-Bahn

Die Beamten kontrollierten den deutschen Staatsangehörigen nach Angaben der Bundespolizei gegen Mitternacht. Die Kontrolle fand kurz vor der Abfahrt einer S-Bahn in Richtung Bad Schandau statt.

Während der polizeilichen Maßnahme habe sich der 20-Jährige zunehmend unkooperativ, renitent und ungehalten gegenüber den Einsatzkräften verhalten, teilte die Bundespolizei mit.

Geldkarten und fremder Ausweis sichergestellt

Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten den Angaben zufolge vier Geldkarten. Diese waren auf unterschiedliche Personen ausgestellt. Zudem führte der Mann den Personalausweis einer weiteren Person mit sich.

Die Bundespolizei stellte sämtliche Dokumente noch vor Ort sicher. Woher die Karten und der Ausweis stammen und wie der 20-Jährige in ihren Besitz gelangt ist, ist Gegenstand weiterer Ermittlungen.

Ob die Dokumente aus Straftaten stammen, teilte die Behörde zunächst nicht mit. Bis zum Abschluss der Ermittlungen gilt die Unschuldsvermutung.

Untersuchungshaftbefehl lag bereits vor

Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten außerdem fest, dass gegen den 20-Jährigen ein Untersuchungshaftbefehl vorlag. Der Mann steht nach Angaben der Bundespolizei unter anderem im dringenden Verdacht des räuberischen Diebstahls, des Raubes und der Körperverletzung.

Ein Untersuchungshaftbefehl bedeutet keine rechtskräftige Verurteilung. Über die strafrechtlichen Vorwürfe entscheidet das zuständige Gericht.

Einlieferung in Dresdner Gefängnis

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 20-Jährige in die Justizvollzugsanstalt Dresden gebracht. Weitere Einzelheiten zu den ihm vorgeworfenen Taten oder zum laufenden Verfahren nannte die Bundespolizei nicht.