Di., 08.07.2025 , 13:13 Uhr

Sicherheitsfirma freigesprochen – Land bleibt auf Anwaltskosten sitzen

Grünes Gewölbe: Sachsen zahlt 300.000 Euro

Nach der verlorenen Klage gegen eine Sicherheitsfirma im Fall Grünes Gewölbe muss der Freistaat Sachsen Anwaltskosten in Höhe von rund 300.000 Euro tragen.

Grünes Gewölbe: Sachsen zahlt 300.000 Euro

Sicherheitsfirma freigesprochen – Land bleibt auf Anwaltskosten sitzen

Dresden – Der spektakuläre Einbruch in das Grüne Gewölbe im Jahr 2019 zieht weiterhin finanzielle Konsequenzen nach sich – diesmal für den Freistaat Sachsen. Nachdem das Landgericht Dresden im April 2025 die Klage gegen die damalige Sicherheitsfirma der Dresdner Schatzkammer abgewiesen hatte, muss der Freistaat nun rund 300.000 Euro an Anwaltskosten übernehmen.

Das geht aus einer aktuellen Antwort von Kulturministerin Barbara Klepsch (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Linken-Abgeordneten Rico Gebhardt hervor. Demnach entfallen etwa 156.000 Euro auf die anwaltliche Vertretung des Freistaates selbst. Hinzu kommen voraussichtlich Fremdkosten in ähnlicher Höhe – diese müssen ebenfalls aus der Landeskasse beglichen werden. Die genaue Summe steht laut Ministerium noch aus.

Der Freistaat hatte die Sicherheitsfirma auf Schadenersatz in Höhe von 15 Millionen Euro verklagt. Hintergrund war der Vorwurf, vier Wachleute hätten während des Einbruchs grob fahrlässig gehandelt. Doch das Gericht sah keine Pflichtverletzung, die den hohen Schaden rechtfertige – und wies die Klage ab.

Der Einbruch selbst ereignete sich am 25. November 2019 und gilt als einer der aufsehenerregendsten Kunstdiebstähle in der deutschen Geschichte. Die Täter erbeuteten 21 teils mit Diamanten und Brillanten besetzte Schmuckstücke aus dem Historischen Grünen Gewölbe im Residenzschloss Dresden. Neben dem materiellen Verlust verursachten die Täter auch erheblichen Sachschaden – rund eine Million Euro.

Im Mai 2023 wurden fünf Mitglieder einer arabischstämmigen Großfamilie aus Berlin wegen des Einbruchs zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Dennoch fehlt ein Teil der gestohlenen Juwelen bis heute.

Der verlorene Prozess gegen die Sicherheitsfirma bedeutet für den Freistaat nicht nur ein finanzielles Fiasko, sondern wirft auch Fragen zum Umgang mit Sicherheitsverantwortung und Risikomanagement in staatlichen Einrichtungen auf.