Di, 15.10.2019 , 11:22 Uhr

Grundstückseigentümer beim Laub in der Pflicht

Dresden - Herbstlaub sieht schön aus, ist aber eine Unfallgefahr für Passanten und Autos und verstopft Gullys. Die Landeshauptstadt beseitigt das Laub auf Flächen, die zur öffentlichen Straßenreinigung gehören. Das sind 41 Prozent der Fahrbahnen und elf Prozent der Gehwege. Auf den restlichen Flächen sind die angrenzenden Grundstückseigentümer zuständig. Sie können das Laub der Straßenbäume gebührenfrei bei allen städtischen Wertstoffhöfen und Grünabfallannahmestellen abgeben.

Laub, das auf Privatgrundstücken und in Gärten anfällt, kann ebenso bei den städtischen Annahmestellen abgegeben werden, allerdings nicht kostenlos. Einzige Ausnahme: Das von Miniermotte befallene Kastanienlaub. Für alles andere Laub fällt eine Gebühr an. Mengen bis zu einem Kubikmeter kosten 0,50 Euro pro 0,2 Kubikmeter und bei mehr als einem Kubikmeter kostet jeder angefangene Kubikmeter 2,75 Euro. Das Laub kann natürlich auch in der Biotonne entsorgt oder auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden. Zum Schutz der Umwelt ist es jedoch verboten, Laub in der freien Natur oder im öffentlichen Raum abzuladen oder es gar zu verbrennen. Denn das Verbrennen setzt Schadstoffe frei und zerstört Kleinstlebewesen.

Die Adressen und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und Grünabfallannahmestellen stehen im Internet unter [www.dresden.de/abfall]www.dresden.de/abfall. Eine Übersicht, welche Flächen zur öffentlichen Straßenreinigung gehören sowie Informationen, was Anlieger bei der Reinigung von Straßen und Gehwegen beachten sollten, sind unter [www.dresden.de/strassenreinigung]www.dresden.de/strassenreinigung zu finden. Bei Fragen und Problemen hilft die Abfallberatung am Abfall-Info-Telefon weiter: 0351-4889633 (Sprechzeiten: Montag, Mittwoch, Freitag: 8 bis 12 Uhr, Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 Uhr sowie 13 bis 18 Uhr). Sie können auch gern per Mail Kontakt aufnehmen: abfallberatung@dresden.de.

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