Mi, 07.03.2018 , 19:01 Uhr

"Gruppe Freital" - lange Haftstrafen

Dresden - Nach 73 langen Prozesstagen mit über 100 Zeugenbefragungen endet ein spektakulärer Prozess vor dem Oberlandesgericht Dresden mit langen Haftstrafen. Acht Mitglieder der rechtsextreme "Gruppe Freital" wird in Bezug auf die fünffache Herbeiführung von Sprengstoffanschlägen mit Tötungsabsicht schuldig gesprochen.

In Strafverfahren gegen die "Gruppe Freital" wurde heute das Urteil gesprochen. Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden (Staatsschutzsenat) hat die Angeklagten wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, davon die Angeklagten Timo S. und Patrick F. als Rädelsführer, sowie wegen versuchten Mordes bzw. die Angeklagten Maria K. und Mike S. wegen Beihilfe hierzu, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, gefährlicher Körperverletzung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung verurteilt und folgende Strafen verhängt:

Die Urteile:

gegen den Angeklagten Timo S. eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren,
gegen den Angeklagten Patrick F. eine Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten,
gegen den Angeklagten Philipp W. eine Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten,
gegen den Angeklagten Mike S. eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten,
gegen die Angeklagte Maria K. eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten,
gegen den Angeklagten Rico K. eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten,
gegen den Angeklagten Sebastian W. eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren,
gegen den Angeklagten Justin S. eine Jugendstrafe von 4 Jahren.

Das Gericht ist nach dem Ergebnis der ein Jahr dauernden Hauptverhandlung davon überzeugt, dass die Angeklagten spätestens ab Juli 2015 mit weiteren Gleichgesinnten eine terroristische Vereinigung, die später als "Gruppe Freital" bekannt wurde, gründeten, um Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberunterkünfte sowie Wohnungen, Büros und Fahrzeuge politisch Andersdenkender zu verüben.

Dadurch hätten die Angeklagten ein Klima der Angst und Repression erzeugen wollen.

Um die Taten zu begehen, hätten sich die Angeklagten eine große Zahl pyrotechnischer Sprengkörper aus Tschechien, die in Deutschland nicht zugelassen gewesen seien, besorgt.  Zusammen mit Timo S. habe Patrick F. die zentrale Führungsposition innerhalb der Vereinigung übernommen. Gemeinsam seien sie maßgeblich für die Planung und Organisation der von der „Gruppe Freital“ verübten Anschläge verantwortlich.

Folgende Taten werden der "Gruppe Freital" zugeschrieben:

In der Nacht des 27. Juli 2015 hätten Patrick F., Timo S. und Maria K. mit zwei gesondert Verfolgten einen Sprengstoffanschlag auf das Auto des damaligen Fraktionsvorsitzenden der Partei „DIE LINKE“ im Freitaler Stadtrat verübt. Durch die Detonation der Sprengkörper sei an dem angegriffenen sowie an zwei daneben geparkten PKW erheblicher Sachschaden entstanden.

In der Nacht vom 19. auf den 20. September 2015 habe Patrick F. einen Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Freital begangen. Durch die Explosion sei die Fensterscheibe zerborsten und der Fensterrahmen verformt worden. Glas- und Kunststoffsplitter hätten sich in der Küche und im Flur verteilt. Die Bewohner der Unterkunft seien von den umherfliegenden Glassplittern der zerborstenen Fensterscheibe nur deshalb unverletzt geblieben, weil sich zu dieser Zeit niemand von ihnen in der Küche und dem Flur aufhielt.

In der Nacht des 20. September 2015 verübten Philipp W., Patrick F., Mike S. und Timo S. einen Sprengstoffanschlag auf das Büro der Partei „DIE LINKE“ in Freital. Dadurch sei erheblicher Sachschaden entstanden.

In der Nacht vom 18. auf den 19. Oktober 2015 hätten die Angeklagten Mike S., Patrick F., Timo S., Mike S., Justin S., Rico K. gemeinsam mit Maria K., Philipp W., Sebastian W. und weiteren Gleichgesinnten das Gebäude des alternativen Wohnprojekts „Mangelwirtschaft“ in Dresden angegriffen. Die Angeschuldigten hätten Pflastersteine sowie teilweise zusätzlich mit Buttersäure präparierte pyrotechnische Sprengsätze auf das Haus geworfen. Einer der Bewohner sei verletzt worden.

In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November 2015 hätten die Angeklagten einen weiteren Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Freital verübt. Dabei seien pyrotechnische Sprengkörper an drei Fensterscheiben des Gebäudes gezündet worden. Es sei ihnen bekannt gewesen, dass sich in den angegriffenen Räumen mehrere Menschen aufhielten. Durch die umherfliegenden Splitter der bei der Explosion zerstörten Fensterscheiben habe einer der Bewohner Verletzungen im Gesicht und im Auge erlitten. Zu schwereren oder gar tödlichen Verletzungen sei es nicht gekommen, weil die Bewohner den gezündeten Sprengkörper bemerkten und sich noch rechtzeitig im Flur in Sicherheit brachten.

Bei der Festsetzung des Strafmaßes hatte der Senat zunächst vom Strafrahmen des schwersten begangenen Deliktes, hier des versuchten Mordes, der aufgrund der Strafmilderung wegen Versuchs mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren bis zu 15 Jahren (§§ 211, 49 StGB) zu bestrafen ist, auszugehen. Für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129 a StGB – siehe Anhang), die wie hier durch schwere Straftaten die freiheitlich-demokratischen Grundordnung gefährdet, sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, im Falle der Rädelsführerschaft von drei bis zu zehn Jahren vor. Hinzu kommen die für die weiteren verwirklichten Delikte (Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, gefährliche Körperverletzung, versuchte gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung) auszusprechenden Strafen.

Bei der Strafzumessung wertete das Gericht vor allem strafmildernd, dass die Vereinigung nur über eine kurze Zeit agierte und die Anschlagsopfer keine schwerwiegenden Verletzungen davon getragen haben, aber auch die unter verschärften Bedingungen vollzogene Untersuchungshaft. Zugunsten der Angeklagten Patrick F. und Justin S. wirkten sich zudem ihre Geständnisse in der Hauptverhandlung aus. Für Justin S. hat das Gericht Jugendstrafrecht angewendet.

Demgegenüber schlugen sich die Gefährlichkeit der Vereinigung, die durch die zunehmende Radikalisierung unterstrichen wurde, wie auch der Umstand, dass eine Vielzahl von Delikten verwirklicht wurde, strafschärfend nieder.

Mit dem Urteil blieb der Senat unter der Forderung des Generalbundesanwalts, der für die Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen 11 Jahren und 5 Jahren 6 Monaten bzw. eine Jugendstrafe von 5 Jahren gefordert hatte.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl dem Generalbundesanwalt und einem Teil der Nebenkläger als auch den Angeklagten steht hiergegen das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche eingelegt werden müsste.

Zur Übersicht