Chemnitz - Gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah ist ein Haftbefehl erlassen worden. Eine am Verfahren beteiligte Person bestätigte der Deutschen Presse-Agentur entsprechende Angaben des „Spiegel“.
Nach Informationen der dpa wird derzeit geprüft, ob für eine mögliche Vollstreckung die Aufhebung von Krahs Immunität als Bundestagsabgeordneter beantragt werden soll.
Das Amtsgericht Chemnitz selbst bestätigte den Haftbefehl nicht. Das Gericht verwies darauf, dass es sich um ein nicht öffentliches Verfahren handele.
Der Haftbefehl steht dem „Spiegel“ zufolge im Zusammenhang mit einer juristischen Auseinandersetzung zwischen Krah und dem Satiriker und TV-Moderator Jan Böhmermann.
Krah hatte versucht, Böhmermann eine Behauptung über eine angebliche Bestellung von 200 Flaschen Champagner auf dem Münchner Oktoberfest untersagen zu lassen. Das Landgericht Düsseldorf wies die Unterlassungsklage des AfD-Politikers jedoch zurück.
Hintergrund des Haftbefehls sollen laut „Spiegel“ offene Forderungen aus den Prozesskosten sein. Da Krahs Bundestagswahlkreis in Chemnitz liegt, ist das Amtsgericht Chemnitz mit dem Verfahren befasst.
Krah erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, er habe in dem Rechtsstreit bereits im Januar gezahlt und seinen Anwalt nun um Klärung gebeten.
Nach seiner Darstellung gehe es offenbar nur noch um einen zusätzlichen kleineren Kostenbetrag. Diesen wolle er nun begleichen. Zugleich erklärte Krah, eine Rückforderung bleibe vorbehalten.
Ob der Haftbefehl tatsächlich vollstreckt wird, ist derzeit offen. Nach dpa-Informationen wird zunächst geprüft, ob die Aufhebung von Krahs parlamentarischer Immunität beantragt werden muss.
Weitere Angaben zu dem nicht öffentlichen Verfahren machte das Amtsgericht Chemnitz nicht.