Dresden - Die Landesdirektion Sachsen hat das zweite Jahr des Doppelhaushalts 2025/2026 des Landkreises Leipzig offiziell genehmigt. Damit erhält der Landkreis grünes Licht, im Haushaltsjahr 2026 Kredite zur Finanzierung wichtiger Investitionen aufzunehmen. Ziel ist es, zentrale Pflichtaufgaben trotz angespannter Finanzlage weiterzuführen.
Nach Angaben der Landesdirektion sind für 2026 Investitionen von rund 14,1 Millionen Euro vorgesehen. Da die Eigenmittel für die Umsetzung der Pflichtaufgaben nicht ausreichen, plant der Landkreis zusätzliche Kreditaufnahmen in Höhe von rund zwei Millionen Euro. Dieser Betrag soll den Finanzbedarf decken, der nicht durch staatliche Zuweisungen und Fördermittel abgesichert ist. Gleichzeitig sind Tilgungsleistungen von 1,54 Millionen Euro für bestehende investive Darlehen eingeplant.
Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen, betonte die Bedeutung der kommunalen Investitionen, warnte jedoch vor den bestehenden Herausforderungen: „Mit den geplanten Investitionen in Straßenbau und Bildung kann der Landkreis die Weichen für die Zukunft stellen. Millionenlöcher lassen sich jedoch nicht dauerhaft mit Krediten schließen. Die Verschuldung steigt weiter. Einnahmen und Ausgaben müssen wieder ins Gleichgewicht gebracht werden.“
Auch Landrat Henry Graichen begrüßt die Genehmigung, weist aber auf die schwierigen Rahmenbedingungen hin. Die Pflichtaufgaben der Landkreise, allen voran im sozialen Bereich, würden stetig wachsen, ohne dass deren Finanzierung gesichert sei. „Wir erfüllen 99 Prozent Pflichtaufgaben. Um diese zuverlässig zu gewährleisten und gleichzeitig Infrastruktur, ÖPNV und weitere Investitionen zu sichern, brauchen wir langfristig stabile Grundlagen“, so Graichen.
Der Landkreis weist im Haushaltsjahr 2026 kein ausgeglichenes Ergebnis aus. Die Zahlungsfähigkeit kann nur noch über die Nutzung von Kassenkrediten aufrechterhalten werden. Die Genehmigung der Landesdirektion basiert deshalb auf einem Erlass des Sächsischen Innenministeriums, der Kommunen in außergewöhnlichen Haushaltslagen temporäre Erleichterungen bei Krediten einräumt.
Der Haushalt wurde zudem unter Auflagen genehmigt. Der Landkreis Leipzig bleibt verpflichtet, weiter zu konsolidieren und muss spätestens mit dem Haushaltsplan 2029 ein Haushaltsstrukturkonzept vorlegen. Dieses Konzept soll Maßnahmen zur Steigerung der Einnahmen und zur Reduzierung der Ausgaben aufzeigen, um langfristig wieder einen Haushaltsausgleich zu erreichen.
Bereits das erste Jahr des Doppelhaushalts war am 20. Juni 2025 genehmigt worden. Die Entscheidung über 2026 erfolgte erst, nachdem konkrete Daten zum Kommunalen Finanzausgleich vorlagen. Der Landkreis reichte am 17. Oktober 2025 seine aktualisierte Haushaltsplanung ein.
Der zugrunde liegende Erlass des Sächsischen Innenministeriums erlaubt Kommunen, die sich unverschuldet in einer außergewöhnlichen Haushaltslage befinden, höhere Kreditaufnahmen zu tätigen, um handlungsfähig zu bleiben. Diese Ausnahmeregelungen gelten auch für die Haushaltsjahre 2027 und 2028. Werden zusätzliche Kassenkredite aufgenommen, müssen diese bis spätestens 2037 zurückgezahlt werden.