Do., 15.05.2025 , 10:41 Uhr

Staatsanwaltschaft Dresden stellt Strafbefehlsantrag gegen 37-Jährigen

Hitlergruß in Dresden: 2.500 € Geldstrafe beantragt

Mit Stahlhelm im Oldtimer zeigte ein Mann in Dresden mutmaßlich den Hitlergruß. Die Staatsanwaltschaft beantragt nun eine Geldstrafe von 2.500 Euro beim Amtsgericht.

Dresden – Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen einen 37-jährigen deutschen Staatsbürger wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Der Mann soll am 9. Mai 2024 gegen 11:30 Uhr auf der Bürgerstraße in Dresden als Beifahrer in einem militärischen Oldtimer-Fahrzeug unterwegs gewesen sein und dabei öffentlich sichtbar den sogenannten Hitlergruß gezeigt haben.

Der Beschuldigte soll während der Fahrt zudem einen Stahlhelm getragen haben. Die Aktion wurde offenbar von Passanten beobachtet, woraufhin Ermittlungen aufgenommen wurden. Der Mann ist bislang nicht vorbestraft und hat sich bislang nicht zum Tatvorwurf geäußert.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Dresden beantragt, gegen den Beschuldigten im Wege eines Strafbefehls eine Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro zu verhängen. Das Amtsgericht prüft nun, ob der Strafbefehl erlassen wird oder es zu einer Hauptverhandlung kommt.

Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist nach § 86a StGB strafbar und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Der Fall wird nun rechtlich weiterverfolgt.