Mi., 05.08.2026 , 13:25 Uhr

Bundespolizei leitet Verfahren gegen 53-Jährigen am Hauptbahnhof ein

Hund bei 30 Grad im Auto zurückgelassen

Ein Pudelmischling blieb bei 30 Grad in einem verschlossenen Auto am Dresdner Hauptbahnhof. Die Bundespolizei leitete ein Verfahren nach dem Tierschutzgesetz ein.

Dresden - Am Dresdner Hauptbahnhof ist am Dienstagvormittag ein Hund in einem verschlossenen und in der Sonne abgestellten Auto entdeckt worden. Nach Angaben der Bundespolizei herrschten zu diesem Zeitpunkt bereits Außentemperaturen von 30 Grad. Das Tier zeigte demnach Anzeichen einer Dehydrierung und wirkte geschwächt.

Die Bundespolizeiinspektion Dresden leitete gegen einen 53-jährigen Deutschen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Tierschutzgesetz ein. Der Mann hatte nach Angaben der Behörde vorübergehend die Aufsicht über den Hund übernommen und das Tier während eines Termins im Fahrzeug zurückgelassen.

Mitarbeiter entdecken Hund gegen 9.30 Uhr

Mitarbeiter der städtischen Polizeibehörde Dresden bemerkten den Pudelmischling am 4. August 2026 gegen 9.30 Uhr auf dem Gelände des Hauptbahnhofs. Der Hund befand sich in einem verschlossenen schwarzen Auto.

Wegen der hohen Außentemperatur verständigten die Mitarbeiter die Bundespolizei. Eine Streife stellte vor Ort fest, dass das Fahrzeug in der vollen Sonne stand.

Die Seitenscheiben im hinteren Bereich des Wagens waren laut Bundespolizei lediglich einen Spalt geöffnet. Eine ausreichende Luftzirkulation sei dadurch nicht möglich gewesen. Der Hund habe zu diesem Zeitpunkt bereits Anzeichen einer Dehydrierung gezeigt.

Suchaufruf im Dresdner Hauptbahnhof

Um die verantwortliche Person möglichst schnell zu finden, veranlassten die Einsatzkräfte einen Suchaufruf über die Lautsprecheranlage des Dresdner Hauptbahnhofs.

Gegen 9.40 Uhr erschien der 53-Jährige am Fahrzeug und öffnete das Auto umgehend. Der Pudelmischling zeigte sich nach Angaben der Bundespolizei weiterhin verhalten und geschwächt.

Ob das Tier anschließend tierärztlich untersucht oder anderweitig medizinisch versorgt wurde, geht aus der Mitteilung der Bundespolizei nicht hervor.

Mann hatte Aufsicht kurzfristig übernommen

Nach Angaben der Behörde hatte der 53-Jährige die Betreuung des Hundes kurzfristig übernommen. Während er einen Termin wahrnahm, ließ er das Tier im verschlossenen Fahrzeug zurück.

Der Mann habe die sommerlichen Bedingungen unterschätzt, teilte die Bundespolizei mit. Wie lange sich der Hund insgesamt in dem Auto befand, wurde nicht näher angegeben.

Auch zu den weiteren Umständen und zum späteren Zustand des Tieres enthält die Mitteilung keine zusätzlichen Informationen.

Verfahren nach dem Tierschutzgesetz eingeleitet

Die Bundespolizeiinspektion Dresden leitete wegen des Vorfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Tierschutzgesetz gegen den 53-Jährigen ein.

Mit der Einleitung des Verfahrens ist noch keine abschließende Entscheidung über eine mögliche Sanktion verbunden. Weitere Angaben zum Verlauf des Verfahrens oder zu einem möglichen Bußgeld machte die Bundespolizei zunächst nicht.