Mi, 22.09.2021 , 13:19 Uhr

III. Weg muss auch in Zwickau Plakate abnehmen

Sachsen –Die rechtsextreme Splitterpartei „Der III. Weg“ muss nun auch in Zwickau Wahlplakate abnehmen. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht.

So sei durch die Plakate der objektive Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt und der Inhalt dazu geeignet, den öffentlichen Frieden durch Aufstacheln zum Hass zu stören. Daran ändere auch eine kleine Textzeile unter dem beanstandeten Wahlslogan nichts, da er vom Betrachter kaum wahrgenommen werden könne. Die Partei war mit dem Slogan „Hängt die Grünen“ aufgefallen. Der Zusatz „Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt“, war in der Schriftgröße so klein gewählt, das er kaum lesbar war. Während ähnliche Plakate im bayrischen Raum zeitnah abgehängt wurden, entschied das Verwaltungsgericht Chemnitz, dass die Plakate unter Auflagen hängen bleiben dürfen. Hiergegen hatten die Stadt Zwickau sowie die Partei „Dritter Weg“ Beschwerde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt.

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