Di., 23.09.2025 , 13:47 Uhr

BGH bestätigt Haftstrafe und Berufsverbot nach gefälschten Attesten

Illegale Corona-Atteste: Urteil gegen Ärztin bestätigt

Der BGH hat das Urteil gegen eine Ärztin aus Moritzburg bestätigt. Sie hatte rund 1.000 falsche Corona-Atteste ausgestellt und muss ins Gefängnis.

Dresden/Leipzig – Das Urteil gegen eine Hausärztin aus Moritzburg bei Dresden wegen der Ausstellung gefälschter Corona-Atteste ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Dresden vom Juni 2024. Eine Überprüfung habe keine Rechtsfehler ergeben, teilte der 5. Strafsenat mit (Az: 5 StR 130/25).

Nach Überzeugung der Dresdner Richter hatte die Ärztin während der Corona-Pandemie in den Jahren 2021 und 2022 an mehreren Sammelterminen bundesweit auf Bestellung Atteste ausgestellt. Diese bescheinigten unter anderem eine lebenslange Maskenbefreiung, ein unbegrenztes Impfverbot sowie den Verzicht auf Schnelltests. Für jedes Attest soll die Medizinerin durchschnittlich 30 Euro erhalten haben.

Das Landgericht Dresden hatte die damals 67-Jährige wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse, Betrugs sowie eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung war zudem ein verbotener Elektroschocker gefunden worden.

Zusätzlich verhängte das Gericht ein Berufsverbot für drei Jahre. Damit darf die Frau in dieser Zeit nicht mehr als Ärztin praktizieren. Der BGH bestätigte nun alle Teile des Urteils, womit die Strafe endgültig rechtskräftig ist.