Die sächsischen Jugendämter haben im Jahr 2025 in 956 Fällen das Familiengericht eingeschaltet. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes entschieden die Gerichte anschließend über insgesamt 1.311 Maßnahmen. Grund für das Eingreifen war, dass Sorgeberechtigte eine Gefahr für das Kind nicht abwenden konnten oder wollten beziehungsweise einer Inobhutnahme widersprachen.
In 297 Fällen verpflichtete das Gericht die Betroffenen dazu, Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe anzunehmen. Weitere 157 Entscheidungen betrafen Gebote oder Verbote, etwa zur Einhaltung der Schulpflicht oder zur Kontaktaufnahme mit dem Kind. Zudem wurde die elterliche Sorge in 421 Fällen vollständig und in 357 Fällen teilweise auf das Jugendamt oder einen anderen Vormund übertragen.