Dresden - Am 29. Januar 2025 beginnt in der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden eine neue Ära der digitalen Justiz: Die Einführung der elektronischen Akte (E-Akte) ermöglicht eine medienbruchfreie und effiziente Bearbeitung von Ermittlungs- und Strafverfahren. Künftig werden nahezu alle neu eingehenden Verfahren ausschließlich digital geführt. Dadurch soll der Austausch zwischen Ermittlungsbehörden und Strafgerichten vereinfacht und die Bearbeitung digitaler Beweismittel erleichtert werden.
Leitender Oberstaatsanwalt Wolfgang Schwürzer sieht die Einführung der E-Akte als revolutionären Schritt: „Mit der elektronischen Akte verändern sich unsere Arbeitsabläufe grundlegend. Dies betrifft alle Mitarbeiter – vom Geschäftsstellenmitarbeiter bis zum Behördenleiter.“
Auch die Dresdner Polizei hat sich intensiv auf die Umstellung vorbereitet. Polizeipräsident Lutz Rodig betont: „Seit Jahresbeginn haben wir knapp 8.500 Papierblätter eingescannt, um erste digitale Akten an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln.“
Für Beteiligte an Verfahren bleibt vieles unverändert, jedoch gibt es Neuerungen bei der Akteneinsicht. Bürger können ihre Akten nun über das "Akteneinsichtsportal" (www.akteneinsichtsportal.de) online einsehen. Wer keinen Zugang zu digitalen Medien hat, kann die Akten weiterhin an speziellen Einsichtsplätzen in der Staatsanwaltschaft Dresden einsehen.
Neben der Effizienzsteigerung bringt die E-Akte auch ökologische Vorteile. Laut Oberstaatsanwalt Schwürzer spart die Umstellung jährlich rund 1,1 Millionen Blatt Papier sowie 100.000 Aktendeckel ein. Zudem ermöglicht die Digitalisierung eine zukunftsfähige und nachhaltige Strafverfolgung.
Mit der Einführung der elektronischen Akte geht die sächsische Justiz einen bedeutenden Schritt in Richtung digitale Zukunft und setzt neue Maßstäbe für effiziente und nachhaltige Verwaltungsprozesse.