Mo., 01.06.2026 , 11:34 Uhr

AfD-Mitgliedschaft allein reicht laut Innenminister Schuster nicht aus

Kein Automatismus bei Waffenentzug

Sachsens Innenminister Armin Schuster sieht keinen automatischen Waffenentzug bei AfD-Mitgliedschaft. Entscheidend sei die Prüfung im Einzelfall.

Dresden - Eine Mitgliedschaft in der AfD führt in Sachsen nicht automatisch zum Entzug einer Waffenerlaubnis. Das hat Sachsens Innenminister Armin Schuster in einem Interview der „Leipziger Volkszeitung“ und der „Sächsischen Zeitung“ deutlich gemacht. Ein starrer Automatismus werde der Sache nicht gerecht, erklärte der CDU-Politiker.

Nach Schusters Einschätzung steht nicht jeder Jäger oder Sportschütze allein wegen einer Parteimitgliedschaft unter Verdacht. Für waffenrechtliche Konsequenzen müsse mehr hinzukommen, um eine Unzuverlässigkeit im Sinne des Waffenrechts anzunehmen.

Zuverlässigkeit als Voraussetzung für Waffenbesitz

Grundlage für den Besitz einer Waffe ist das Waffengesetz des Bundes. Es regelt unter anderem, dass Waffenbesitzer zuverlässig sein müssen. Diese Zuverlässigkeit kann etwa dann infrage stehen, wenn jemand einer extremistischen Vereinigung angehört oder eine solche relevant unterstützt.

Der sächsische AfD-Landesverband ist vom Landesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft worden. Die Partei hat sich gegen diese Einstufung juristisch gewehrt, blieb damit bislang jedoch erfolglos.

Erlass soll einheitliche Maßstäbe schaffen

Das sächsische Innenministerium hatte den Waffenbehörden einen Erlass als Handreichung gegeben. Ziel ist es laut Ministerium, dass die Behörden im Freistaat nicht mit unterschiedlichen Maßstäben arbeiten. Unter Jägern und Sportschützen hatte der Erlass für Kritik gesorgt. Sie sahen sich dadurch unter einen Generalverdacht gestellt.

Schuster verwies darauf, dass Gerichte in Deutschland zu dieser Frage unterschiedlich entschieden hätten. Auch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz habe sich bislang nicht auf eine einheitliche Linie verständigen können.

Sympathie oder Wahlentscheidung reichen nicht aus

Nach Darstellung des Innenministers gelten Menschen, die mit der AfD sympathisieren oder die Partei wählen, im Sinne des Erlasses noch nicht als relevante Unterstützer. Anders könne es bei Personen aussehen, die der Partei maßgeblich helfen. Schuster nannte als Beispiele das Aufhängen von Wahlplakaten, das Ausleihen von Fahrzeugen oder das Überlassen von Räumen.

In solchen Fällen würden die Behörden sehr genau hinschauen. Das sei das Ziel des Bundesgesetzes, erklärte Schuster. An diesem Maßstab würden sich auch die sächsischen Waffenbehörden weiterhin orientieren.

Waffenbehörden sollen Gefährder erkennen

Schuster betonte, es gehe darum, echte Gefährder zu identifizieren. Bei Neuerteilungen oder Verlängerungen von Waffenerlaubnissen müssten die Waffenbehörden eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz durchführen.

Allein eine möglicherweise politisch auffällige Meinungsäußerung reiche laut Schuster nicht aus, um ins Blickfeld zu geraten. Entscheidend sei, ob ein extremistischer Bezug festgestellt werde. Erst in solchen Fällen könne der Verfassungsschutz aktiv werden.