Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde einer Antragstellerin gegen den Ausschluss vom Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien zurückgewiesen. Zuvor hatte das Landesamt für Schule und Bildung ihre Zulassung nach einer Prüfung durch den Verfassungsschutz zurückgenommen.
Nach Angaben des Gerichts gab es Zweifel an der Verfassungstreue der Bewerberin. Sie habe zwischen 2022 und 2025 regelmäßig an Veranstaltungen des als rechtsextrem und verfassungsfeindlich eingestuften „Instituts für Staatspolitik“ teilgenommen. Das Gericht entschied, dass auch angehende Lehrkräfte ein Mindestmaß an Verfassungstreue erfüllen müssen. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Bei der Bewerberin handelt es sich nach Medienberichten um die Tochter des Publizisten Götz Kubitschek. Das Gericht stellte jedoch nicht die familiäre Verbindung, sondern ihre eigenen Kontakte und Teilnahmen an Veranstaltungen des „Instituts für Staatspolitik“ in den Mittelpunkt der Entscheidung. Der Verfassungsschutz hatte diese Teilnahmen zwischen 2022 und 2025 dokumentiert. Das OVG bestätigte, dass auch angehende Lehrkräfte ein Mindestmaß an Verfassungstreue erfüllen müssen.