Dresden - Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!“ haben Klage vor dem Verwaltungsgericht Dresden eingereicht. Die drei Linken-Politiker André Schollbach, Jens Matthis und Tilo Kießling wollen damit erreichen, dass die Landeshauptstadt Dresden die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens offiziell feststellt.
Das Bürgerbegehren war im März 2025 gestartet worden. Ziel ist es, Einschnitte bei den Dresdner Verkehrsbetrieben (DVB) zu verhindern und den öffentlichen Nahverkehr in seiner bisherigen Struktur zu erhalten. Am 30. Juni 2025 übergaben die Initiatoren rund 40.000 Unterschriften an Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP). Damit wurde das gesetzlich erforderliche Quorum von 21.500 Unterschriften deutlich überschritten.
Laut § 25 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) muss der Stadtrat über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheiden. Wird das Begehren als zulässig anerkannt, ist ein Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten durchzuführen. Zudem darf ab diesem Zeitpunkt keine dem Begehren widersprechende Entscheidung mehr getroffen werden.
Nach Angaben der Initiatoren ist bislang jedoch kein entsprechender Beschluss gefasst worden. Auch eine Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters liegt dem Stadtrat demnach nicht vor. Dadurch verzögere sich sowohl die gesetzlich vorgeschriebene Entscheidung als auch der mögliche Bürgerentscheid.
„Der Bürgerentscheid zum Erhalt des Nahverkehrs wird auf der Chefetage des Rathauses bewusst verzögert“, erklärten Schollbach, Kießling und Matthis in einer gemeinsamen Mitteilung. Sie kritisieren, dass Oberbürgermeister Hilbert in der Zwischenzeit bereits Maßnahmen bei den Dresdner Verkehrsbetrieben umgesetzt habe, die dem Anliegen des Bürgerbegehrens widersprechen.
Angesichts der langen Wartezeit und des aus ihrer Sicht rechtswidrigen Stillstands entschieden sich die Initiatoren nun, rechtliche Schritte einzuleiten. Ihre 13 Seiten umfassende Klageschrift wurde am 30. Oktober 2025 beim Verwaltungsgericht Dresden eingereicht.
Mit der Klage wollen die Initiatoren erreichen, dass das Gericht die Landeshauptstadt verpflichtet, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen und damit den Weg für einen Bürgerentscheid freizumachen.