Mi, 21.10.2020 , 17:02 Uhr

Köpping: "Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen"

Sachsen/Leipzig - Seit Wochen steigen in Sachsen wieder die Corona-Zahlen. Städte und Landkreise reagieren darauf ganz unterschiedlich, um die Ausbreitung weiter einzudämmen. Das sorgt mitunter für Verwirrung. Was erlaubt und verboten ist, erklärt Gesundheitsministerin Petra Köpping. Sie hat sich hier bei Sachsen Fernsehen den Fragen der Zuschauer gestellt. 

Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen

Auf öffentlichen Plätzen in Sachsen soll es ab kommenden Montag zu einer Maskenpflicht kommen. Und zwar dann, wenn der Mindestabstand an diesen Orten nicht eingehalten werden kann. Das sagte Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping im Gespräch bei Sachsen Fernsehen. Grundlage sei eine neue Verordnung, die an diesem Donnerstag vorgestellt wird. Gültig sei sie bereits ab kommenden Montag.

Neue Verordnung bis Januar gültig

Die neue Verordnung soll erst einmal bis Anfang Januar gelten. Steigt der Inzidenz-Wert bis dahin in Sachsen über 50, wonach es aktuell aussieht, soll es für den Freistaat zu einheitlichen Regelungen kommen. Das soll dann eine neue Verordnung regeln. Auch zum Thema Schulen und Kitas äußerte sich Köpping am Mittwoch. Diese sollen die letzten Einrichtungen sein, die Geschlossen werden.

Ebenfalls vorerst keine Option sei eine Grenzschließung zu Tschechien. Das sei ein sehr großer Einschnitt, so Köpping. Auch Fitnessstudios sollen erst einmal geöffnet bleiben, gab sie als Antwort auf eine Zuschauerfrage. Unterdessen äußerte sich die Ministerin auch zu Kontrollen bei Verstößen gegen die Corona-Maßnahmen. Auch zu Fragen rund um Intensivbetten, Gesundheitsämtern und Großveranstaltungen gab die Gesundheitsministerin Antworten. 

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