Do, 17.06.2021 , 15:00 Uhr

Kostenfreie Mietrechtsberatung mit dem Dresden-Pass

Dresden - 120 City-Light-Plakate werben aktuell in der Landeshauptstadt über kostenfreie städtische Angebote und Möglichkeiten zum Thema Mietrechtsberatung für Besitzer eines Dresden-Passes. 

Hintergrund sind immer wieder auftretende Unklarheiten bei Betriebskostenabrechnungen, grundlosen Mieterhöhungen oder sogar die plötzliche Kündigung der Wohnung. Dies kann für Mieterinnen und Mieter belastend, manchmal existenziell bedrohend sein und sollte nicht an der kleinen Geldbörse scheitern. Wer über einen Dresden-Pass verfügt, kann sich kostenfrei bei einer der von der Landeshauptstadt Dresden beauftragten Beratungsstellen melden und dort Unterstützung bei der Lösung des eigenen Mietproblems erhalten.

Der Dresden-Pass kann auf dem Sozialamt beantragt werden. Anspruch haben Dresdner, die wegen ihres geringen Einkommens ergänzend Sozialleistungen erhalten. Diese Leistungen, für die ein positiver Bescheid vorliegen muss, sind Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Antrag auf einen Dresden-Pass kann im Sachgebiet Dresden-Pass des Sozialamts oder in den Bürgerbüros gestellt werden. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf www.dresden.de/dresden-pass 

Die Mitarbeiter des Sachgebiets Dresden-Pass beantworten Fragen zum Antrag telefonisch unter der Hotline 0351-4884848 oder per E-Mail an dresden-pass@dresden.de. Aufgrund der aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen wird gebeten, derzeit von einer persönlichen Vorsprache abzusehen. Die vollständigen Antragsunterlagen – das ausgefüllte und unterschriebene Formular, eine Kopie des jeweiligen Leistungsbescheids sowie ein Passbild – müssen an folgende Adresse gesendet werden: Landeshauptstadt Dresden, Sozialamt, Sachgebiet Dresden-Pass, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden.

Der Dresden-Pass ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Dresden. Damit können – neben der bereits erwähnten kostenlosen Mietrechtsberatung – weitere Leistungen in Anspruch genommen werden, wie der Kauf eines vergünstigten Sozialtickets für den öffentlichen Personennahverkehr in Dresden sowie die kostenfreie Nutzung der Städtischen Bibliotheken Dresden, da mit diesem Pass die Jahresgebühr entfällt. Beim Besuch von Kultureinrichtungen der Landeshauptstadt Dresden sowie für den Dresdner Zoo erhält man mit dem Dresden-Pass ermäßigten Eintritt; für die Parkeisenbahn im Großen Garten kann eine Fahrkarte zum ermäßigten Preis gekauft werden. Weitere Vergünstigungen bzw. eine Auflistung aller städtischen Einrichtungen, die Vergünstigungen mit dem Dresden-Pass anbieten, sind in dem Flyer aufgeführt, der gleichzeitig mit dem ausgestellten Dresden-Pass an die Antragstellerin oder den Antragsteller versendet wird.

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