Mo, 16.08.2021 , 11:58 Uhr

Kostenübernahme bei Sportunfällen im Auslandsurlaub

Jedes Jahr machen sich zehntausende Sachsen auf die Reise. Pünktlich mit dem Beginn der Ferien packen sächsische Familien ihre Koffer. 2021 richtet sich der Blick allerdings nicht so sehr auf weit entfernte Reiseziele. Unter dem Eindruck der andauernden Pandemie bleiben viele Familien lieber im Inland. Bayerischer Wald, Wandern in den Alpen – und natürlich die Ostsee – sind beliebte Reiseziele. Wen es doch ins Ausland zieht, der bleibt dieses Jahr oft bei den Nachbarn, wie Österreich. Wandern oder Mountainbike-Touren gehen in den Bergen perfekt. Was, wenn ein Unfall passiert? Greift in diesem Fall auch eine Private Krankenversicherung bei Auslandsschäden? Es gibt beim Thema Krankenversicherung und Urlaub einige Punkte zu beachten. 

Gesetzliche Krankenversicherung ein Problem 

Wer die Koffer für Ferien im Ausland packt, sollte einen kurzen Moment innehalten. Grundsätzlich ist für die gesetzliche Krankenversicherung nach dem SGB V (Sozialgesetzbuch 5. Buch) eine Übernahme von Krankheitskosten nur innerhalb der Bundesrepublik vorgesehen. Mit einigen Ländern unterhält Deutschland entsprechende Verträge, wonach sich gesetzlich Versicherte auf dem Niveau der ausländischen gesetzlichen Krankenkassen behandeln lassen können. 

Wer hier kein Risiko eingehen will, schließt schnell noch eine separate Auslandskrankenversicherung ab. Damit lassen sich für eine begrenzte Zeitdauer (ist den Tarifbestimmungen zu entnehmen) Behandlungskosten decken. Wichtig: Der medizinisch notwendig Rücktransport kann teuer werden und sollte mit gedeckt sein. Wie verhalten sich Mitglieder einer privaten Krankenversicherung. 

PKV deckt Heilbehandlungen im Ausland 

Wer beispielsweise in Österreich stürzt und zum Arzt muss, hat als Patient und Privatversicherter Glück gehabt. In den allgemeinen Tarifen decken die Versicherer auch Behandlungen im Ausland ab – ohne, dass hier ein separater Tarif abgeschlossen werden muss. 

Allgemein sieht die Situation hier so aus, dass sich der Schutz innerhalb der EU an jenen Standards orientiert, welche auch in Deutschland gelten. Damit kann jeder Reisende eigentlich bedenkenlos zum Arzt gehen. In der privaten Krankenversicherung werden Behandlungskosten innerhalb gewisser Hebesätze übernommen. Es schadet nicht, als Privatversicherter diesen Sachverhalt im Vorfeld der Reise zu klären. 

Im gleichen Atemzug lohnt der Blick, ob eventuell Leistungsausschlüsse zu einem Problem werden können. Innerhalb der EU ist die Geltung der privaten Krankenversicherung weitreichend – auch in Bezug auf den zeitlichen Rahmen. Wer sich für längere Zeit außerhalb der EU aufhält, muss genau hinschauen. Hier können – und darauf weist der PKV Verband hin – Einschränkungen möglich sein. 

Rücktransport kann teuer werden 

Es gibt einen Punkt, welcher auch aus Sicht der Privatversicherten zu einem Problem werden kann – der Rücktransport. Dieser ist nicht automatisch Leistungsbestandteil einzelner Tarife. Es kommt auf die Formulierung an. Ein medizinisch sinnvoller Transport lässt einen gewissen Interpretationsspielraum zu. Auch, wenn nicht unbedingt medizinisch nötig, kann er durch den PKV Tarif gedeckt sein. Sehr strikt ist die Auslegung bei einem medizinisch notwendigen Transport. Hier gibt es kaum Auslegungsspielraum.  

Wer also zum Beispiel beim Tauchen auf den Malediven eine Dekompressionskrankheit erleidet und in die Druckkammer muss sowie einen Krankenhausaufenthalt mitmacht, bekommt diesen unter gewissen Umständen bezahlt, jedoch eventuell nicht den Rücktransport. Denn die Behandlung vor Ort wäre auch möglich. Hier empfehlen sich spezielle Auslandskrankenversicherungen. 

Schnell noch eine PKV abschließen? 

Im Ausland ist das Leistungsniveau einer privaten Krankenversicherung vergleichsweise hoch. Sollte ich also noch schnell die Versicherung wechseln? Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse gar nicht so einfach. Die Krankenversicherung gehört zu jenen Versicherungszweigen mit sehr klaren Rahmenbedingungen. 

Versichern kann sich hier nur, wer zu folgenden Personengruppen gehört: 

Zusätzlich ist für einige Personengruppen die Absicherung möglich, wenn sich von der Versicherungspflicht befreit wird. Speziell Beschäftigte können sich nicht ohne Weiteres in einer PKV absichern. Hier greift die Versicherungspflicht in gesetzlichen Krankenkassen aus dem SGB V. 

Achtung: Versicherungswechsel in der Krankenversicherung müssen prinzipiell sehr gut vorbereitet sein. Gerade in der privaten Krankenversicherung bemessen sich die monatlichen Prämien am Eintrittsalter, den versicherten Leistungen und Vorerkrankungen. Wird übereilt eine Entscheidung getroffen, kann sich diese später wahrscheinlich nicht mehr oder mit nur sehr viel Aufwand wieder korrigieren lassen. 

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