Sachsens Krankenhäuser erhalten mehr Geld für 2025
Dresden – Die Finanzierung der stationären Krankenhausversorgung in Sachsen für das Jahr 2025 ist gesichert. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen haben sich mit der Sächsischen Krankenhausgesellschaft (KGS) auf einen Landesbasisfallwert (LBFW) von 4.385,06 Euro geeinigt. Das bedeutet, dass die sächsischen Krankenhäuser insgesamt 3,6 Milliarden Euro erhalten – eine Steigerung um 4,36 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit stehen den Kliniken rund 150 Millionen Euro mehr zur Verfügung.
Diese Einigung schafft finanzielle Stabilität und Planungssicherheit für die Krankenhäuser, ist jedoch auch im Kontext der bevorstehenden Krankenhausreform zu betrachten. Ziel der Reform ist es, die medizinische Qualität zu verbessern und Versorgungsstrukturen effizienter zu gestalten. Eine zentrale Herausforderung bleibt die zielgerichtete Nutzung der finanziellen Mittel, um die stationäre Versorgung nachhaltig sicherzustellen.
Reform als Chance zur strukturellen Verbesserung
Die Krankenkassen sehen die Reform als eine Möglichkeit, die stationäre Versorgung zukunftsfähig zu gestalten. Dabei geht es um eine bessere Ressourcenverteilung, die Konzentration auf eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung und eine engere Verzahnung mit der ambulanten Medizin. Die aktuelle Einigung zum Landesbasisfallwert gibt zwar kurzfristige Stabilität, kann jedoch nicht die dringend nötigen strukturellen Veränderungen ersetzen.
Laut den Krankenkassen müssen finanzielle Mittel effizient eingesetzt werden, um echte qualitative Verbesserungen zu erzielen. Eine reine Erhöhung der Mittel reicht nicht aus, um langfristige Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Umsetzung der Reformmaßnahmen wird daher eine entscheidende Rolle in der Zukunft der Krankenhauslandschaft spielen.
Hintergrund: Was ist der Landesbasisfallwert?
Der Landesbasisfallwert (LBFW) ist eine zentrale Kenngröße in der Krankenhausfinanzierung. Er gilt für alle Krankenhäuser in Sachsen und bestimmt die Vergütung für stationäre Behandlungen nach dem Fallpauschalensystem (DRG). Dadurch können Krankenkassen ihre Ausgaben planen, während die Krankenhäuser eine verlässliche Einnahmegrundlage haben. Die jährliche Anpassung des LBFW ist daher ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung der stationären medizinischen Versorgung.
Fazit:
Die Einigung auf den neuen Landesbasisfallwert bringt den sächsischen Krankenhäusern finanzielle Sicherheit für 2025. Dennoch bleibt die Herausforderung, die Reformprozesse aktiv voranzutreiben, um eine langfristig tragfähige Krankenhausversorgung zu gewährleisten