Mo, 20.06.2022 , 12:30 Uhr

Kretschmer und Schuster haben Helferehrenzeichen verliehen

Sachsen- Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer und Innenminister Armin Schuster haben am Sonntag das ehrenamtliche Engagement im Katastrophenschutz und Rettungsdienst in Sachsen geehrt.

Für ihre besonderen Verdienste in der Aus- und Fortbildung von Helferinnen und Helfern, in der Nachwuchsgewinnung sowie für ihren vielfältigen Einsatz in Krisensituationen haben zwei Frauen und vierzehn Männer aus Sachsen das sächsische Helferehrenzeichen erhalten.

Laut Kretschmer und Schuster seien ehrenamtliche Helfer unverzichtbar für Sachsens Katastrophenschutz und Rettungsdienst. «Ein funktionierendes Gemeinwesen ist ohne ehrenamtliches Engagement nicht möglich», sagte Kretschmer bei dem Empfang für Engagierte bei freiwilligen Feuerwehren, Katastrophenschutz, Hilfsorganisationen und Rettungsdienst am Sonntag in Dresden. 

Die Helferinnen und Helfer, die sich in ihrer Freizeit im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst für die Gesellschaft einsetzen, haben ihr Engagement zuletzt vor allem bei der Bewältigung vielfältiger Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie oder der Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine unter Beweis gestellt. Nicht nur der Aufbau von Test- und Impfzentren oder die Betreuung ukrainischer Flüchtlinge – auch die immense Unterstützungsleistung während der Hochwasserereignisse in Sachsen und im Ahrtal sind Beispiele ihres herausragenden Einsatzes für das Gemeinwohl.

«Es ist großartig, dass Menschen soziale Verantwortung und Aufgaben für die Gemeinschaft übernehmen», so Kretschmer. 

Innenminister Schuster sagte: «Dank, Verständnis und Wertschätzung allein reichen nicht aus.» In den letzten zehn Jahren seien 306 Katastrophenschutzfahrzeuge beschafft worden, weitere 15 sollten in den beiden nächsten Jahren dazukommen. «Dabei werden wir es nicht belassen.»

Sachsen investierte nach Ministeriumsangaben seit 2011 rund 47,5 Millionen Euro in den Katastrophenschutz sowie weitere etwa 13 Millionen in Unterbringung und Unterhaltung der Fahrzeuge sowie Ausstattung der Hilfsorganisationen. Zudem werden Nachwuchsarbeit, Führerscheinerwerb oder -erweiterung sowie Bau und Einrichtung von Gebäuden gefördert. (mit dpa)

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