Dresden - Der Sächsische Kultursenat übt deutliche Kritik am Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2027/28. Das Gremium bezeichnet die vorgesehenen Kürzungen im Kulturbereich als „fatales Signal“ und warnt vor Folgen für Kunst und Kultur im gesamten Freistaat.
Nach Einschätzung des Kultursenats würden mit den geplanten Einsparungen vor allem Strukturen geschwächt, die Kulturangebote im ganzen Land ermöglichen. Besonders betroffen seien die freie Kulturszene und der ländliche Raum. Die finanziellen Einsparungen stünden nach Ansicht des Gremiums in keinem angemessenen Verhältnis zu den möglichen kulturpolitischen Auswirkungen.
Besonders kritisch sieht der Kultursenat die geplanten Einschnitte bei der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen. Nach Angaben des Gremiums könnten die Mittel im Förderbereich dort um bis zu 50 Prozent gekürzt werden.
Die Kulturstiftung sei eines der wichtigsten Förderinstrumente für freie Kunst in Sachsen. Eine deutliche Reduzierung der Mittel würde nach Einschätzung des Kultursenats deshalb zahlreiche Projekte und Strukturen treffen.
Das Gremium verweist darauf, dass die Kulturstiftung jährlich mehr als 1.000 Projekte fördert. Mehr als die Hälfte davon werde außerhalb der sächsischen Großstädte umgesetzt. Gerade deshalb sieht der Kultursenat bei umfangreichen Kürzungen auch Auswirkungen auf den ländlichen Raum.
Bereits beim Doppelhaushalt 2025/26 hatte der Kultursenat vor einer aus seiner Sicht unzureichenden finanziellen Ausstattung der Kulturstiftung gewarnt. Die nun vorgesehenen Kürzungen gingen nach Angaben des Gremiums noch über die damaligen Einschnitte hinaus.
Der Kultursenat befürchtet, dass dadurch die kulturelle Vielfalt in Sachsen geschwächt werden könnte. Gleichzeitig sieht er einen Widerspruch zu der politischen Bedeutung, die Kultur für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Demokratie und die Attraktivität ländlicher Regionen zugeschrieben werde.
Der Kultursenat fordert deshalb eine verlässliche Perspektive für die kulturellen Strukturen im Freistaat. Aus Sicht des Gremiums müsse geklärt werden, welche Angebote und Einrichtungen langfristig erhalten und welche Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden sollen.
Der Regierungsentwurf könne nach Einschätzung des Kultursenats ein „partielles Sterben kultureller Vielfalt“ auslösen. Das Gremium fordert deshalb den Sächsischen Landtag auf, im weiteren Haushaltsverfahren Änderungen vorzunehmen.
Die Mittel für Kunst und Kultur sollten nach Auffassung des Kultursenats mindestens auf dem Niveau des bisherigen Doppelhaushalts erhalten bleiben.
Der Sächsische Kultursenat arbeitet ehrenamtlich und besteht aus 24 Vertreterinnen und Vertretern aus Kunst und Kultur im Freistaat. Die Mitglieder werden vom Ministerpräsidenten berufen.
Zu den Aufgaben des Gremiums gehört es, die Förderpolitik von Land und Kommunen für Kunst und Kultur beratend zu begleiten. Darüber hinaus gibt der Kultursenat Empfehlungen zu inhaltlichen und regionalen Schwerpunkten und äußert sich zu grundlegenden kulturpolitischen Fragen.