Knapp acht Monate nach der Tat hat das Landgericht Leipzig einen 37-Jährigen wegen Mordes sowie schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest – eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit praktisch ausgeschlossen. Das Gericht folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Nach Überzeugung der Richter war der Mann im August vergangenen Jahres unter Alkoholeinfluss gewaltsam in die Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin eingedrungen. Im Eingangsbereich kam es zu einem Streit, in dessen Verlauf er der Frau mit einem Messer in den Bauch stach. In Panik sprang sie aus dem Fenster des Kinderzimmers, erlag später jedoch im Krankenhaus ihren Verletzungen.
Anschließend griff der Mann den gemeinsamen zehnjährigen Sohn an und stach insgesamt 14 Mal auf ihn ein. Das Kind wurde lebensgefährlich verletzt, überlebte jedoch dank einer Notoperation.
Der Täter wurde noch am Tatort festgenommen und setzte selbst einen Notruf ab. Zu Beginn des Prozesses hatte er die Tat unter Tränen geschildert und Reue gezeigt. Seine Verteidigung hatte eine Verurteilung wegen Totschlags sowie eine Haftstrafe von zehn Jahren gefordert.
Die Urteilsverkündung war zuvor kurzfristig verschoben worden, nachdem es einen Drohanruf aus der Justizvollzugsanstalt gegen einen Zeugen gegeben hatte. Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig.