Leipzig – Nach der Amokfahrt in Leipzig können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigung beantragen. Darauf weist die Verkehrsopferhilfe in Berlin hin. Möglich sind demnach unter anderem Schmerzensgeld oder die Übernahme von Beerdigungskosten für Hinterbliebene.
Die Verkehrsopferhilfe ist eine Einrichtung der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer. Sie springt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ein, wenn ein Fahrzeug etwa unbekannt, unversichert oder vorsätzlich als Waffe eingesetzt wurde. Voraussetzung ist allerdings, dass sich Opfer oder Hinterbliebene selbst bei der Verkehrsopferhilfe melden. Nach Angaben der Geschäftsführerin Sandra Schwarz sei das im Leipziger Fall bislang noch nicht geschehen.
Für die Amokfahrt wurde eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet. Betroffene können unter leipzig@verkehrsopferhilfe.de formlos einen Antrag stellen. Dabei soll das Aktenzeichen VOH-230.451-2026-300 angegeben werden. Anschließend prüft die Verkehrsopferhilfe die Ansprüche und beauftragt eines ihrer Mitgliedsunternehmen mit der Regulierung.
Die Entschädigung wird aus dem Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Schaden und ist auf die gesetzlichen Mindestversicherungssummen begrenzt. Personenschäden können demnach mit bis zu 7,5 Millionen Euro entschädigt werden, Sachschäden mit bis zu 1,22 Millionen Euro.
Am 4. Mai war ein 33 Jahre alter Mann mit einem Auto in eine zentrale Einkaufsstraße in Leipzig gefahren. Zwei Menschen starben, sechs weitere wurden verletzt. Nach Polizeiangaben mussten mehr als 80 Menschen betreut werden. Gegen den Mann wird wegen Mordes und Mordversuchs ermittelt.