Sa., 23.05.2026 , 11:13 Uhr

Linksfraktion klagt wegen unbeantworteter Großer Anfrage

Leipzig: Gericht entscheidet über Fragerecht

Leipzig – Im Streit um das Fragerecht der Fraktionen im Sächsischen Landtag wird Anfang Juli ein Urteil erwartet. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof will am 2. Juli über eine Klage der Linksfraktion entscheiden. Hintergrund ist eine Große Anfrage aus dem Dezember 2023 zum Thema Datenschutz.

Die Linksfraktion hatte insgesamt 1.090 Fragen gestellt. Dabei wollte sie unter anderem wissen, wie der Freistaat Sachsen Meldedaten nutzt und welche Vorkehrungen zu deren Schutz getroffen werden. Das Innenministerium lehnte die Beantwortung der Anfrage wegen ihres Umfangs ab.

Vor Gericht geht es nun um eine grundsätzliche Frage: Wie umfangreich darf eine Große Anfrage sein, bevor sie die Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung beeinträchtigt? Die sächsische Verfassung schreibt vor, dass Große Anfragen „kurz und bestimmt“ formuliert sein müssen. Gleichzeitig ist die Staatsregierung verpflichtet, sie nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten.

Neben Geheimhaltungspflichten und den Rechten Dritter kann die Beantwortung einer Anfrage abgelehnt werden, wenn sie die Arbeit der Staatsregierung erheblich behindert. In der mündlichen Verhandlung hatte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Matthias Grünberg, darauf verwiesen, dass in der Vergangenheit auch umfangreiche Anfragen mit mehr als 600 Fragen beantwortet worden seien.