Fr, 06.01.2023 , 19:38 Uhr

Tourismus

Leipzig plant Beherbergungssteuer

Leipzig - Stadt rechnet mit 6,5 Millionen Einnahmen für 2023

Die Stadtverwaltung will der Ratsversammlung jetzt – wie im September angekündigt – den Entwurf einer Beherbergungssteuersatzung mit Gültigkeit ab 1. April 2023 vorlegen. Die Steuer soll fünf Prozent des für die einzelne Übernachtung geschuldeten Entgelts einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer betragen. Steuerpflichtig sind Personen, die gegen Entgelt in Leipzig übernachten. Davon ausgenommen sind unter anderem Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Bei der Vereinnahmung der Beherbergungssteuer wird, wie zuvor auch schon bei der Gästetaxe, das Augenmerk auf eine vollständige elektronische Abwicklung gelegt, betont die Stadt. Damit soll für Betreiber von Beherbergungseinrichtungen der zusätzliche Aufwand für Verwaltung und Dokumentation auf das absolut notwendige Mindestmaß reduziert werden. Dieser Prozess beinhaltet zudem die Meldung und Abführung der Beherbergungssteuer über ein Serviceportal.

Betreiber von Beherbergungseinrichtungen müssen beachten, dass sie sich, unabhängig davon, ob diese privat oder gewerblich betrieben werden, binnen eines Monats bei der Stadt Leipzig mittels des amtlichen Formulars anmelden müssen.

Die Stadt rechnet mit Einnahmen von rund 6,5 Millionen Euro für das Jahr 2023 und, vor dem Hintergrund steigender Übernachtungszahlen, für nachfolgende Jahre in Höhe von etwa 9,5 Millionen Euro.

Bereits 2018 hatte Leipzig die Einführung einer Gästetaxe beschlossen, die aber noch im selben Jahr angefochten wurde. Anfang 2022 beschied das Oberverwaltungsgericht in Bautzen dann endgültig, dass die Gästetaxe in dieser Form in Leipzig nicht erhoben werden durfte. Die jetzige Lösung ist nach Auskunft von Finanzbürgermeister Torsten Bonew rechtssicher.

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