Dresden - Das Oberlandesgericht Dresden hat sich mit einem Antrag auf vorzeitige Haftentlassung der verurteilten Linksextremistin Lina E. befasst und nach Angaben einer Gerichtssprecherin zugunsten der Betroffenen entschieden. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Zuvor hatten die Leipziger Volkszeitung und die Sächsische Zeitung über den Vorgang berichtet. Weitere Details zu dem Beschluss nannte das Gericht nicht. Begründet wurde dies mit dem nicht öffentlichen Charakter der Entscheidung sowie mit Persönlichkeitsrechten der Betroffenen.
Lina E. war im Mai 2023 vom Oberlandesgericht Dresden unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie zwischen 2018 und 2020 an mehreren Angriffen auf tatsächliche oder mutmaßliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen beteiligt war.
Nach damaliger Überzeugung des Gerichts handelte es sich teilweise um lebensgefährliche Angriffe. Lina E. wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.
Vor dem rechtskräftigen Urteil hatte sie bereits rund zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft verbracht. Bis zum Eintritt der Rechtskraft des Urteils war sie zunächst wieder auf freiem Fuß.
Nun wurde über eine mögliche Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe entschieden. Solche Entscheidungen sind im Strafvollzug grundsätzlich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Da der Beschluss noch nicht rechtskräftig ist, bleibt abzuwarten, ob Lina E. tatsächlich vorzeitig entlassen wird.
Der Fall hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt und sowohl juristisch als auch politisch eine breite Debatte ausgelöst.