Fr., 28.08.2026 , 16:00 Uhr

Ein Nein zum Vergleich könnte laut Insolvenzverwalter hohe Kosten nach sich ziehen

Lingnerschloss: Stadtrat vor wichtiger Entscheidung

Am 3. September entscheidet der Dresdner Stadtrat über den Vergleich zum Lingnerschloss. Der Insolvenzverwalter warnt vor einem neuen Rechtsstreit und hohen Kosten.

Dresden - Der Dresdner Stadtrat soll am 3. September über den vor dem Oberlandesgericht Dresden geschlossenen Vergleich zum Lingnerschloss entscheiden. Nach Darstellung des Insolvenzverwalters Alexander Hartig könnte eine Ablehnung dazu führen, dass das Gerichtsverfahren fortgesetzt wird. Damit seien aus seiner Sicht erhebliche finanzielle Risiken für die Stadt verbunden.

Die Gläubigerversammlung habe dem Vergleich nach Angaben Hartigs bereits einstimmig zugestimmt. Der Insolvenzverwalter wolle den Vergleich nicht widerrufen und auch einer Verlängerung der derzeit bis zum 15. September 2026 laufenden Widerrufsfrist nicht zustimmen.

Insolvenzverwalter nennt mögliche Millionenrisiken

Hartig geht davon aus, dass die Stadt bei einer Fortsetzung des Rechtsstreits mit erheblichen Prozesskosten rechnen müsste. Hintergrund sei die angezeigte Masseunzulänglichkeit im Insolvenzverfahren. Nach seiner Darstellung stehen damit in der Insolvenzmasse nicht ausreichend Mittel zur Verfügung, um sämtliche entstehenden Prozesskosten zu decken.

Für den Fall, dass Dresden vor Gericht verliert, berechnet Hartig bei einem von ihm angenommenen Objektwert von mindestens 22 Millionen Euro Prozesskosten von rund 1,7 Millionen Euro. Sollte das Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof gehen, könnten die Kosten seiner Berechnung zufolge auf rund 2,9 Millionen Euro steigen.

Auch bei einem Erfolg Dresdens vor dem Bundesgerichtshof und einer Rückübertragung des Erbbaurechts rechnet Hartig nach eigener Darstellung mit Kosten von rund 2,1 Millionen Euro für die Stadt.

Ein weiteres von ihm beschriebenes Szenario betrifft eine mögliche Entschädigung. Sollte ein Gericht einen Heimfall zugunsten Dresdens anerkennen, eine entschädigungslose Rückübertragung aber als unverhältnismäßig bewerten, könnte laut Hartig die Wertsteigerung des Lingnerschlosses Grundlage einer möglichen Entschädigungsberechnung sein. Als mögliche Bemessungsgrundlage nennt er rund 15 Millionen Euro. Daraus folgt nach seiner Darstellung jedoch nicht automatisch eine Zahlung in dieser Höhe.

Zweite Bietergruppe käme nicht automatisch zum Zug

Nach Angaben des Lingner Forums würde eine Ablehnung des Vergleichs nicht automatisch dazu führen, dass eine zweite Bietergruppe das Erbbaurecht erhält.

Der Insolvenzverwalter hatte am 30. Juni 2026 einen notariellen Vertrag mit der Karl August Lingner Schloss-Verwaltungs GmbH von Thomas Bohn und Oliver Kreider geschlossen. Der Kaufpreis für die Übernahme des Erbbaurechts beträgt laut Mitteilung 1,65 Millionen Euro. Die zweite Bietergruppe sei erst später in das Verfahren eingetreten und nicht Partei dieses Vertrages.

Nach Einschätzung Hartigs wäre die unmittelbare Folge einer Ablehnung deshalb zunächst eine Fortsetzung des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Dresden.

Erneute Schließung des Schlosses möglich

Auch für den Betrieb des Lingnerschlosses könnte ein neuer Rechtsstreit Folgen haben. Hartig hält einen wirtschaftlichen Betrieb unter den Bedingungen des Insolvenzverfahrens nach eigenen Angaben für kaum möglich.

Er verweist deshalb auf die Möglichkeit einer erneuten Schließung des Gebäudes für die Dauer des Rechtsstreits. Ein solches Verfahren könnte sich nach seiner Einschätzung über Monate oder Jahre erstrecken.

Weitere Investitionen in Sanierung angekündigt

Bohn und Kreider wollen neben den 1,65 Millionen Euro für die Übernahme des Erbbaurechts nach Angaben der Gesellschaft mindestens weitere zwei Millionen Euro aus privaten Mitteln für die denkmalgerechte Sanierung bereitstellen. Diese Investitionszusage soll zusätzlich schriftlich und vertraglich abgesichert werden.

Insgesamt würde sich das angekündigte private finanzielle Engagement für Übernahme und Sanierung damit auf mindestens 3,65 Millionen Euro belaufen.

Auch die öffentliche Zugänglichkeit des Lingnerschlosses und der Ausschluss einer Wohnnutzung sollen nach Angaben der Gesellschaft nochmals schriftlich bestätigt werden. Die entsprechenden Verpflichtungen seien bereits im bestehenden Erbbaurecht festgehalten.

Förderverein soll seine Arbeit fortsetzen

Auch der Förderverein Lingner-Schloss e.V. soll nach den Plänen weiterhin im Schloss tätig sein. Nach Angaben der Karl August Lingner Schloss-Verwaltungs GmbH wurden Eckpunkte einer künftigen Zusammenarbeit bereits schriftlich festgehalten.

Der Verein soll demnach unter anderem Veranstaltungen, Konzerte, Vortragsreihen, Führungen und Trauungen im Lingnerschloss fortsetzen können.

Damit geht es bei der Abstimmung des Dresdner Stadtrates am 3. September nicht nur um die Zukunft des bestehenden Vergleichs. Zur Entscheidung stehen zugleich mögliche rechtliche und finanzielle Folgen sowie die weitere Nutzung des Lingnerschlosses.