Di, 22.02.2022 , 19:25 Uhr

Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Sachsen

Sachsen- Die sächsische Staatsregierung hat am Dienstag Lockerungen der derzeit geltenden Corona-Maßnahmen beschlossen.

Das Kabinett hat am Dienstag – orientiert am MPK-Beschluss vom 16. Februar 2022 – Lockerungen der derzeit geltenden Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Änderungen treten am 23. Februar in Kraft und gelten bis einschließlich 3. März 2022.

Zusammenkünfte

So sind Zusammenkünfte, bei denen nur Geimpfte oder Genesene anwesend sind, ohne Teilnehmerbegrenzung möglich. Nimmt an privaten Zusammenkünften mindestens eine ungeimpfte Person teil, gilt eine Beschränkung auf einen Hausstand plus zwei Personen aus einem weiteren Hausstand (bisher ein Hausstand und eine Person).

Beerdigungen und Eheschließungen

Für Beerdigungen und Eheschließungen entfällt die Begrenzung der Teilnehmerzahl, wobei hier auch weiterhin ein Nachweis nach der 3G-Regel vorgelegt werden muss.

Folgende Lockerungen gelten, solange die definierten Betten-Schwellenwerte für die Überlastungsstufe auf den Intensiv- und Normalstationen unterschritten werden:

* Keine 3G-Nachweispflicht im Einzelhandel. Das Tragen einer FFP-2-Maske bleibt verpflichtend.
* 3G für Museen, Gedenkstätten, Ausstellungsräume und Innenbereiche von zoologischen Gärten (bisher 2G)
* 3G bei der Nutzung von Außensportanlagen (bisher: 2G)

In Schulen und Kitas soll mehr Normalität einkehren

Die sächsische Staatsregierung hat sich heute für den Schul- und Kitabetrieb auf einen Fahrplan verständigt, der vorbehaltlich des Anhörungsverfahrens in der Kabinettssitzung am 1. März 2022 beschlossen werden soll. »Schülerinnen und Schüler haben ebenso wie Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher in den letzten Monaten besondere Last getragen. Es ist an der Zeit, auch den Kindern und Jugendlichen die Unbeschwertheit und Normalität zu ermöglichen, die für viele Erwachsene im Alltag jetzt wieder selbstverständlich wird«, begründete Kultusminister Christian Piwarz den Fahrplan.

Danach gelten in der ersten Woche nach den Winterferien die bisherigen erhöhten Schutz- und Hygieneregelungen unverändert fort. Erfahrungsgemäß werden nach den Ferien vergleichsweise viele unentdeckte Infektionsfälle identifiziert.

Ab dem 7. März sollen jedoch die Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas nach den Worten von Kultusminister Piwarz »achtsam zurückgefahren werden«. So ist geplant, den eingeschränkten Regelbetrieb in Grundschulen und Kindertageseinrichtungen wieder aufzuheben. Gruppen und Klassen müssen dann nicht mehr streng voneinander getrennt werden. Entfallen soll auch die Maskenpflicht im Unterricht für Schüler ab Klassenstufe 5. In Grundschulen galt eine Maskenpflicht im Unterricht ohnehin nicht. Darüber hinaus soll die Testpflicht für den Schulbesuch von dreimal auf zweimal wöchentlich reduziert werden.

Auch soll die Schulbesuchspflicht wiedereingeführt werden. Abmeldungen vom Schulbesuch sind dann nur aus medizinischen und aus anderen Gründen gemäß der Schulbesuchsordnung möglich. Ebenso sollen mehrtägige Schulfahrten wieder möglich sein.

Geplant ist zudem, Schulen bei erhöhtem Infektionsgeschehen künftig nicht mehr zeitlich befristet zu schließen oder einzelne Klassen in die häusliche Lernzeit zu schicken. Wenn einzelne Infektionsfälle auftreten, müssen lediglich die betroffenen Schüler in häusliche Lernzeit gehen und die übrigen Schülerinnen und Schüler können in der Schule verbleiben. Allerdings müssen sich die verbleibenden Schüler der betroffenen Klasse für fünf Tage täglich testen. In der letzten Woche vor den Winterferien waren aufgrund des Infektionsgeschehens in Sachsen 18 Schulen befristet geschlossen. Bei 316 Schulen wurden vorübergehend eine oder mehrere Klassen in die häusliche Lernzeit geschickt.

Weitere Öffnungen für Kultur und Tourismus in SachsenMinisterin Klepsch: »2Gplus ohne Abstandsregelung und Maske setzt für die Clubbranche wichtiges Zeichen.«

Museen, Ausstellungen und GedenkstättenDas Sächsische Kabinett hat heute (22. Februar 2022) in der Corona-Notfallverordnung weitere Öffnungsschritte für Kultur und Tourismus beschlossen. So können Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten ab morgen (23. Februar 2022) wieder unter 3G-Zugangsbedingungen anstatt wie bisher 2G besucht werden. Weiterhin entfallen die Zugangsbeschränkungen für den Einzelhandel komplett. Hier gilt allerdings weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Mund-Nasen-Bedeckung.

»Der Wegfall der Zugangsbeschränkungen im Handel ist ein wichtiges Signal für den gesamten Einzelhandel sowie für die Belebung der Innenstädte und damit auch für das Durchstarten des Tourismus«, unterstreicht die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus Barbara Klepsch im Anschluss an die heutige Kabinettsitzung.Ab kommende Woche Freitag (4. März 2022) soll es noch weitere Öffnungsschritte für Kultur und Tourismus in Sachsen geben. Das Kabinett hat heute die Eckpunkte für eine entsprechende Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Damit werden die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16. Februar 2022 umgesetzt und auch ein Paradigmenwechsel weg von der Corona-Notfall-Verordnung vollzogen.

Clubs, Bars und DiskothekenDemnach können auch die Clubs, Bars und Diskotheken unter 2Gplus ab dem 4. März 2022 wieder öffnen. »Ich freue mich, dass wir die Öffnung von Clubs unter 2G+ und ohne Maske und Abstände endlich ermöglichen können. Dies war lang erwartetet und setzt ein wichtiges Zeichen in die Branche«, sagt Ministerin Klepsch.

Veranstaltungen, Theater, Opernhäuser und KinoWeiterhin gilt ab dem 4. März 2022 für Veranstaltungen, Theater, Opernhäuser und Kino bis zu 1.000 Besuchern die 3G-Regel statt wie bisher 2Gplus. Entfallen wird ebenfalls die Pflicht zur Kontakterfassung in den Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

GroßveranstaltungenFür Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern werden die bundeseinheitlichen Regelungen aus dem MPK-Beschluss umgesetzt. Das bedeutet, es gilt 2G bzw. 2G+ mit maximal 60 Prozent Auslastung im Innenbereich und maximal 6.000 Zuschauern, im Außenbereich maximal 75 Prozent Auslastung und maximal 25.000 Zuschauer.

Gastronomie und die touristische Beherbergung

Zudem gilt ab dem 4. März 2022 für Gastronomie und die touristische Beherbergung statt 2G wieder die 3G-Regelung. Für Reisebüros werden die Zugangsbeschränkungen wegfallen.»Für den gesamten Kultur- und Tourismusbereich sind die beschlossenen Öffnungen ein weiterer wichtiger Schritt. Gastronomie, Übernachtungsangebote und Veranstaltungen sind fortan unter 3G möglich, was eine höhere Auslastung bedeuten wird. Ich bin zuversichtlich, dass unsere sächsische Kultur- und Tourismuslandschaft in diesem Jahr wieder nachhaltig durchstarten kann«, betont Staatsministerin Barbara Klepsch abschließend.

Die geänderte Notfall-Verordnung wird im Laufe des Dienstages unter dem folgenden Link veröffentlicht:
www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html

Es ist vorgesehen, dass die Staatsregierung am 1. März 2022 eine neue Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet, welche am 4. März 2022 in Kraft treten soll.

Weitere Informationen direkt aus der Kabinettspressekonferenz. Auf dem YouTube-Kanal des Freistaates Sachen: www.youtube.com/watch?v=_hVYFpbIePY

Quelle: Sächsisches Staatsministerium

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