Dresden - Nach dem Polizeieinsatz am St.-Benno-Gymnasium in Dresden am 1. Oktober sind weitere Details zu den Hintergründen bekannt geworden. Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 42-jährigen Deutschen wegen des Verdachts der Bedrohung, des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und der Körperverletzung.
Der Mann war am frühen Nachmittag vor dem Gymnasium an der Dürerstraße festgenommen worden. Zuvor hatten Zeugen über den Notruf einen Mann gemeldet, der mit einem Messer im Bereich der Dürerstraße unterwegs gewesen sein soll.
Daraufhin rückte die Polizei mit mehreren Einsatzkräften an. Nach Polizeiangaben waren darunter auch Spezialkräfte für lebensbedrohliche Einsatzlagen.
Dresden - Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll sich der Beschuldigte am 1. Oktober gegen 13.20 Uhr zum St.-Benno-Gymnasium begeben haben.
Dort soll er zunächst auf eine Passantin getroffen sein und ihr ein Messer unter das Kinn gehalten haben, um sie einzuschüchtern. Anschließend soll er auf eine Gruppe von fünf Schülern zugegangen sein, die vor dem Gymnasium stand, und auch diese mit dem Messer bedroht haben.
Als die Schüler versucht hätten, in das Schulgebäude zu flüchten, soll der Mann ihnen gefolgt sein. Im Gebäude soll er anschließend einen Lehrer mit dem Messer bedroht haben.
Polizeibeamte konnten den 42-Jährigen vor dem Gymnasium festnehmen. Anschließend wurde der Bereich abgesichert und das Schulgebäude nach möglichen Verletzten durchsucht.
Nach Angaben der Polizei wurden dabei keine Verletzten festgestellt. Eine Gefahr für den Bereich bestand nach Abschluss des Einsatzes nicht mehr. Aufgrund der Ereignisse wurde außerdem ein Kriseninterventionsteam angefordert.
Nach der Festnahme soll es zu einem weiteren Vorfall gekommen sein. Laut Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte im Polizeigewahrsam einen Beamten mit einem Kopfstoß gegen die Stirn verletzt haben.
Der Mann war am 1. Oktober vorläufig festgenommen worden. Die Ermittlungen zum genauen Ablauf und zu den Hintergründen dauern an.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gibt es Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte psychisch schwer erkrankt sein könnte. Nach Einschätzung der Ermittlungsbehörde könnte er deshalb bei den ihm vorgeworfenen Taten zumindest vermindert schuldfähig gewesen sein. Eine abschließende gerichtliche Feststellung dazu liegt nicht vor.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden beantragt, eine einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen. Der 42-Jährige soll dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist der Mann bereits vorbestraft. In einem früheren Verfahren war gegen ihn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden.
Diese Unterbringung wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft Ende 2023 von der zuständigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Görlitz in Bautzen zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit ist demnach noch nicht abgelaufen. Zudem steht der Beschuldigte unter Führungsaufsicht.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden dauern an.