Chemnitz – ein Ausbruchsversuch aus der JVA Waldheim sorgt für Schlagzeilen. Pikantes Detail: es gibt keine direkte Gesetzgebung die einen Ausbruch unter Strafe stellt.
Ein 28-jähriger Häftling blieb beim Klettern über die Gefängnismauer der JVA Waldheim im Nato-Drahthängen und landete nach seiner Rettung wieder hinter Gittern. Spannend dabei: In Deutschland ist ein Ausbruchsversuch an sich kein eigener Straftatbestand – auch wenn dabei natürlich andere Delikte wie Sachbeschädigung oder Körperverletzung hinzukommen können. Doch wie bekannt ist den Bürgern dieser Umstand und sollte im Gesetzbuch nachgebessert werden? Wir haben auf den Straßen der Kulturhauptstadt nachgehakt.
Die Reaktionen in unserer Umfrage zeigen ein geteiltes Bild – zwischen Kopfschütteln und nachvollziehbarem Freiheitsdrang.
Und auch wenn der Ausbruchsversuch rein rechtlich kein Verbrechen war – gratis war der Trip in Richtung Freiheit ganz sicher nicht:
Denn für den Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst wird der 28 Jährige vermutlich tief in die Tasche greifen dürfen.