Chemnitz – Mohammed A. wurde im November 2025 wegen Sachbeschädigung und Brandstiftung verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, im April zwei Autos zerkratzt und eines davon sowie ein weiteres Fahrzeug in Brand gesetzt zu haben.
Am Dienstagmorgen musste er sich deshalb im Berufungsverfahren vor dem Chemnitzer Landgericht verantworten. Laut Gerichtssprecherin Marika Lang ereigneten sich die Taten am Bahnhof in Annaberg-Buchholz.
Zuvor hatte das Amtsgericht den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Gegen dieses Urteil legte Mohammed A. Rechtsmittel ein, wodurch der Fall vor dem Landgericht erneut verhandelt wurde. Da die Berufung vom Angeklagten selbst eingelegt wurde, durfte sich das Strafmaß für ihn nicht verschlechtern. Dieses sogenannte Verschlechterungsverbot stellt sicher, dass das neue Urteil maximal gleich streng oder milder ausfällt. Nach Angaben von Gerichtssprecherin Marika Lang wurden dabei auch die bereits verbüßte Haftzeit sowie die persönliche Situation des Angeklagten berücksichtigt.
Am Dienstag bestätigte das Landgericht schließlich das ursprüngliche Strafmaß von einem Jahr und fünf Monaten – setzte die Strafe jedoch zur Bewährung aus. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf rund 20.000 Euro. Glücklicherweise wurden die Brände frühzeitig entdeckt, sodass die Fahrzeuge nicht vollständig ausbrannten, sondern überwiegend Lackschäden davontrugen.