Di., 17.03.2026 , 17:13 Uhr

Bewährungsstrafe für Wiederholungstäter - Heimlich gefilmt auf der Damentoilette

Chemnitz – Ein Fall aus Chemnitz sorgt erneut für Aufmerksamkeit, nicht nur wegen der Taten selbst, sondern auch wegen der juristischen Einordnung. Roman K., ein Wiederholungstäter, hatte Frauen in Toilettenkabinen mit seinem Handy gefilmt, insgesamt in 25 Fällen.

Bereits 2024 sei er dafür verurteilt worden. Am Dienstag Mittag stand er erneut vor Gericht. Der Unterschied: Diesmal ging es laut Pressesprecherin Marika Lang um ein Berufungsverfahren und damit um eine neue Bewertung des Strafmaßes.

Der Fall selbst ist also nicht neu, das Urteil hingegen schon. Im ursprünglichen Verfahren sei der Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, verbunden mit strengen Auflagen, darunter eine Geldzahlung von 18.000 Euro. Im Berufungsverfahren habe das Landgericht diese Entscheidung nun angepasst. Die Freiheitsstrafe bleibe weiterhin zur Bewährung ausgesetzt, allerdings sei die Geldauflage deutlich reduziert worden. Statt der ursprünglich festgelegten Summe müsse der Verurteilte nun 5.500 Euro zahlen – zugunsten einer sozialen Einrichtung. Dabei spiele auch die Vorgeschichte eine Rolle: Bereits 2022 sei der Mann wegen ähnlicher Taten aufgefallen. Trotzdem sei auch im aktuellen Verfahren keine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt worden.

Die Frage, warum trotz der Vielzahl an Fällen keine sofortige Haftstrafe ausgesprochen wurde, lässt sich nur im Kontext des Strafrechts beantworten. Entscheidend ist dabei vor allem die zeitliche Abfolge der Taten. Ein Großteil der Delikte sei begangen worden, bevor es überhaupt zu einer ersten rechtskräftigen Verurteilung gekommen sei. In solchen Fällen bilde das Gericht eine sogenannte Gesamtstrafe. Das bedeute: Die einzelnen Taten würden juristisch zusammengeführt und nicht einfach addiert. Grundlage sei dabei die schwerste Einzeltat, aus der eine Gesamtbewertung entstehe. Laut Marika Lang fließen auch Faktoren wie ein Geständnis, die persönliche Situation des Angeklagten und die Aussicht auf eine Therapie in die Entscheidung mit ein. Denn Ziel sei es zukünftige Straftaten des Verurteilten zu vermeiden.

Unterm Strich zeigt der Fall, wie differenziert Strafverfahren ablaufen und dass Urteile nicht allein von der Anzahl der Taten abhängen. Stattdessen folgt das Gericht festen rechtlichen Prinzipien, bei denen auch die Entwicklung des Täters berücksichtigt wird. Für Roman K. bedeutet das konkret: eine Bewährungsstrafe, finanzielle Auflagen und die Verpflichtung, sich therapeutisch behandeln zu lassen.