Besonders viele dieser Vereine gibt es in Leipzig. Ende Juli waren nach Angaben der Landesdirektion Sachsen landesweit 29 Anbauvereinigungen genehmigt, acht davon in Leipzig. Damit hat die Messestadt die meisten Cannabis-Clubs im Freistaat. 21 der sächsischen Vereinigungen bauten bereits Cannabis an. Im gesamten Jahr 2025 produzierten die Vereine rund 340 Kilogramm.
Einer dieser Vereine ist der Cannabis Social Club Endstation. Gründer Carsten Kolata ist 26 Jahre alt. Die Abgabestelle seines Vereins befindet sich in Leipzig, die Anbauanlage nach seinen Angaben in Sachsen-Anhalt.
Dort wachsen auf der Vereinsfläche zeitweise rund 600 Pflanzen. Einen Teil der Arbeit übernimmt Technik. „Und genau da verwenden wir eine Software, wo alle technischen Geräte eingebunden sind. Mithilfe dieser Software können wir dann die gesamte Technik im Endeffekt automatisieren“, erklärt Kolata.
Temperatur und weitere Parameter können so möglichst konstant gehalten werden. Ganz ohne Menschen funktioniert die Anlage trotzdem nicht. Mitglieder kontrollieren die Pflanzen und übernehmen Arbeiten, die sich nicht automatisieren lassen. „Die Technik übernimmt. Aber der Mensch muss natürlich trotzdem mal kontrollieren, ob auch wirklich alles eingehalten wurde oder ob es ein Ausfall gab“, sagt Kolata.
Technische Kontrolle allein reicht nicht. Das Konsumcannabisgesetz verpflichtet Anbauvereinigungen dazu, regelmäßig Stichproben ihres Cannabis zu untersuchen und sicherzustellen, dass es weitergabefähig ist.
Endstation lässt Proben nach Angaben seines Gründers extern untersuchen. „Die Testung machen wir im Labor“, erklärt Kolata. Geprüft würden dort unter anderem THC- und CBD-Werte.
Daneben müssen die Vereine umfangreich dokumentieren. Dazu zählen beispielsweise die erzeugten und vernichteten Mengen sowie die Menge und der THC-Gehalt des Cannabis, das an einzelne Mitglieder weitergegeben wurde. Die Unterlagen müssen aufbewahrt und auf Verlangen der Behörde vorgelegt werden.
Für die Genehmigung in Sachsen ist die Landesdirektion Sachsen zuständig. Nach ihren Angaben müssen Antragsteller unter anderem ihre Zuverlässigkeit nachweisen sowie Sicherheits-, Gesundheits- und Jugendschutzkonzepte vorlegen. Auch ein geschulter Präventionsbeauftragter gehört zu den Voraussetzungen.
Der Standort selbst ist ebenfalls reguliert. Im Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen darf sich das befriedete Besitztum einer Anbauvereinigung nicht befinden. Außerdem muss es gegen Einsicht von außen und den Zugriff Unbefugter geschützt sein.
Maximal 500 Mitglieder darf eine Anbauvereinigung haben. Cannabis darf nur persönlich und an Mitglieder abgegeben werden. Für Erwachsene ab 21 Jahren gelten höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat. Für 18- bis 20-Jährige sind es höchstens 30 Gramm monatlich; ihr Cannabis darf maximal zehn Prozent THC enthalten.
Auch nach der Zulassung bleiben die Vereine unter Beobachtung. Das Gesetz sieht regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen und Stichproben durch die zuständige Behörde vor. Bei Verdachtsfällen sind zusätzliche Kontrollen möglich. Werden erhebliche Verstöße oder gesundheitliche Risiken festgestellt, kann die Behörde unter anderem Prüfungen anordnen, die Weitergabe zeitweise verbieten oder Cannabis sicherstellen lassen.
Zur Prävention gehört auch der Umgang mit problematischem Konsum. Kolata berichtet von einem Mitglied, das nach einem Rückfall selbst darum gebeten habe, für weitere Abgaben gesperrt zu werden. Der Verein verweist nach eigenen Angaben bei Bedarf außerdem an Beratungsstellen.
Trotz aller Kontrollen bleibt eine entscheidende Grenze: Cannabis aus einer Anbauvereinigung ist kein Arzneimittel. Es wird für den Eigenkonsum der Mitglieder angebaut.
Medizinalcannabis hingegen darf als verschreibungspflichtiges Arzneimittel über Apotheken abgegeben werden. Dazu zählen beispielsweise Cannabisblüten und Extrakte in standardisierter Qualität.
Auch die Qualitätskette unterscheidet sich. Für Ausgangsstoffe liegen Prüfzertifikate vor, in denen unter anderem Charge und Prüfergebnisse dokumentiert werden. Die Apotheke muss mindestens die Identität prüfen und ihre eigenen Prüfungen dokumentieren.
Während Cannabis Social Clubs den Eigenkonsum ihrer Mitglieder organisieren, erfüllt medizinisches Cannabis einen anderen Zweck. Es wird ärztlich verordnet und über Apotheken abgegeben. Georg Berndt, Betreiber der Kronen Apotheke in Leipzig, verweist dabei auf umfangreiche Qualitätsprüfungen. Medizinisches Cannabis werde unter anderem auf Schimmel, Schwermetalle sowie seinen THC- und CBD-Gehalt untersucht.
Für Patienten hat sich die Versorgung zuletzt allerdings verändert. Seit dem 30. Juli 2026 können getrocknete Cannabisblüten nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Andere Cannabisarzneimittel wie standardisierte Extrakte oder Medikamente mit bestimmten Cannabiswirkstoffen können unter Voraussetzungen weiterhin Kassenleistung sein.
Wie wichtig die Behandlung für einzelne Betroffene sein kann, zeigt Nadin aus Leipzig. Sie erhält seit rund einem Jahr medizinisches Cannabis und berichtet, dass es ihr unter anderem im Umgang mit chronischer Migräne helfe: „Durch das medizinische Cannabis schaffe ich es aber wieder, im Alltag daran teilzunehmen und normale Aktivitäten zu starten.“ Für sie ist Cannabis damit kein Genussmittel, sondern Teil ihrer medizinischen Behandlung.