Dresden- Unsere persönlichen Daten sind im Netz zu einer wertvollen Währung geworden. Doch viele Nutzer fühlen sich der Datensammelwut großer Konzerne gegenüber machtlos. Ein aktuelles Urteil zeigt jetzt: Verbraucher können sich wehren – und das einfacher, als viele denken.
Das Oberlandesgericht Dresden hat erneut gegen den US-Konzern Meta entschieden. Sechs Kläger konnten so jeweils 1.500 Euro Schadensersatz geltend machen. Zentraler Anklagepunkt sind die Geschäftsgebaren des Unternehmens. Dabei seien die Datenschutzverletzungen laut Michael Hummel, Referatsleiter Recht und stellvertretender Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, äußerst vielfältig. Die sechs erfolgreichen Klagen dürften allerdings nur die Spitze des Eisbergs sein. Denn laut Michael Hummel sind bundesweit rund 50 Millionen Facebook- oder Instagram-Nutzer betroffen und könnten ebenfalls klagen. Das Problem erledigt sich auch nicht durch einen Logout bei Facebook und Instagram. Denn Meta sammelt persönliche Daten auch außerhalb dieser Plattformen.
Dagegen können Sie rechtlich vorgehen. Das ist in diesem Fall äußerst unkompliziert: Es braucht nur ein paar Klicks und ein wenig Geduld. Möglich macht das die sogenannte Sammelklage. Über 200.000 Menschen nutzen dieses Instrument aktuell bereits – Tendenz steigend. Denn neben der unkomplizierten und kostenfreien Abwicklung profitieren Kläger auch finanziell. In welcher Höhe, das sei laut Michael Hummel allerdings noch abhängig vom Gericht – das könnte eine Intervention des Bundesgerichtshofs jedoch ändern. Neben der Entschädigung hat eine Klage noch einen weiteren entscheidenden Vorteil: Mit jedem Urteil wächst der Druck auf den Meta-Konzern. Und der könnte irgendwann so groß werden, dass den dubiosen Datensammelmethoden des Übersee-Giganten endlich der Stecker gezogen wird. Der Streit um unsere Daten ist eröffnet – und könnte für Meta noch richtig teuer werden.