Chemnitz/Erfurt- Der Fall sorgt weiter für politische und akademische Diskussionen: Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) wurde der Doktortitel aberkannt. Die Technische Universität Chemnitz sieht ihre Entscheidung als rechtmäßig an, während der CDU-Politiker juristisch dagegen vorgehen will.
Die Technische Universität Chemnitz hat Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) den Doktortitel aberkannt und verteidigt diese Entscheidung. Der Erweiterte Fakultätsrat der zuständigen Philosophischen Fakultät habe den Entzug des akademischen Grades einstimmig beschlossen. Grundlage sei eine sorgfältige Auswertung aller Unterlagen unter Abwägung der berechtigten Interessen aller Beteiligten gewesen. Die Universität habe ihre akademische Sorgfaltspflicht sehr ernst genommen.
Voigt kündigte nun an, gegen die Aberkennung vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Denn der wissenschaftliche Kern der Dissertation sei von den Vorwürfen nicht betroffen. Die von der Fakultät beanstandeten Passagen machten demnach 2,58 Prozent des Textumfangs der Arbeit aus. Außerdem sei ein von der Universität selbst beauftragter externer Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für einen Entzug des akademischen Grades nicht vorlägen. Voigt kritisiert, dass die Universität diesem Gutachten nicht gefolgt sei. Zudem beanstandet der Politiker, dass weder er selbst noch seine damaligen Doktorbetreuer im Verfahren angehört worden seien. Laut TU Chemnitz sei das Verfahren nach Eingang einer Plagiatsanzeige im August 2024 eröffnet worden. Maßgeblich für das Ergebnis sei eine umfassende Bewertung aller verfügbaren Quellen gewesen, einschließlich externer Stellungnahmen.
Mario Voigt hatte im Jahr 2008 mit der Arbeit „Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf. George W. Bush gegen John F. Kerry“ promoviert. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung dürfe er den Doktortitel formal weiterführen, wolle ihn jedoch vorerst nicht verwenden.